Aufgrund der fortgeschrittenen Planung wird der Aufstellungsbeschluss wie folgt geändert:
Im Waldgebiet südlich der Straße Am Lenghardt soll auf den Flur-Nrn. 710 u. 683 der Gemarkung
Kronwinkl, eine Sondergebietsfläche für einen Bestattungswald entstehen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Eching weißt hier eine Waldfläche aus und muss mit Deckblatt Nr. 35 geändert werden.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplandeckblattes ist westlich begrenzt durch die bebauten Grundstücke im
Ortsteil Kronwinkl, Am Lenghardt 2 (Flur-Nr. 624), Hofmark 1 (Flur-Nr. 629), 5 (Flur-Nr. 630), 5a (Flur-Nr. 629/5, 710/20, 638/2), 11 (Flur-Nr. 642/4), 13 (Flur-Nr. 636) und Klosterberg 3 (Flur-Nr. 638/1) sowie den Grundstücken mit den Flur-Nrn. 627, 638 u. 624/5 sowie im Norden durch die parallel verlaufende Gemeindeverbindungsstraße Am Lenghardt (Flur-Nr. 722, Gemarkung Kronwinkl). Die östliche Begrenzung befindet sich im Waldgebiet (Flur-Nr. 710). Südlich wird der Geltungsbereich begrenzt durch einen Waldweg auf der Flur-Nr. 710 sowie durch die Flur-Nrn. 638/1, 682 (Straße "Hofmark"), 710/3 (Hofmark 29), 710/18 (Hofmark 31) und 710/4, Gemarkung jeweils Kronwinkl.
Die weiteren Begrenzungen ergeben sich aus dem Lageplan.
Der Gemeinderat fasst hierzu den geänderten Aufstellungsbeschluss nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB.
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 1 |
Anwesende Mitglieder: | 16 |
Das Mitglied des Gemeinderates Marie-Therese Gräfin von Preysing nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.