zu TOP 02 zu TOP 04 TOP 03
öffentlich


Änderung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "SO Bestattungswald Kronwinkl"



Sachvortrag:
 
Aufgrund der fortgeschrittenen Planung wird der Aufstellungsbeschluss wie folgt geändert:
 
Im Waldgebiet südlich der Straße Am Lenghardt soll auf den Flur-Nrn. 710 u. 683 der Gemarkung
Kronwinkl, eine Sondergebietsfläche für einen Bestattungswald entstehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist westlich begrenzt durch die bebauten Grundstücke im
Ortsteil Kronwinkl, Am Lenghardt 2 (Flur-Nr. 624), Hofmark 1 (Flur-Nr. 629), 5 (Flur-Nr. 630), 5a (Flur-Nr. 629/5, 710/20, 638/2), 11 (Flur-Nr. 642/4), 13 (Flur-Nr. 636) und Klosterberg 3 (Flur-Nr. 638/1) sowie den Grundstücken mit den Flur-Nrn. 627, 638 u. 624/5 sowie im Norden durch die parallel verlaufende Gemeindeverbindungsstraße Am Lenghardt (Flur-Nr. 722, Gemarkung Kronwinkl). Die östliche Begrenzung befindet sich im Waldgebiet (Flur-Nr. 710). Südlich wird der Geltungsbereich begrenzt durch einen Waldweg auf der Flur-Nr. 710 sowie durch die Flur-Nrn. 638/1, 682 (Straße "Hofmark"), 710/3 (Hofmark 29), 710/18 (Hofmark 31) und 710/4, Gemarkung jeweils Kronwinkl.
 
Die weiteren Begrenzungen ergeben sich aus dem Lageplan.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat fasst hierzu den geänderten Aufstellungsbeschluss nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB.  

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
Anwesende Mitglieder:
16
 
Das Mitglied des Gemeinderates Marie-Therese Gräfin von Preysing nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
 

 



nach oben
Gemeinde Eching
Viecht, Hauptstraße 12, 84174 Eching
Tel.: 08709 9247-0
E-Mail: gemeinde@eching-ndb.de
Gemeinde Eching
Viecht, Hauptstraße 12 · 84174 Eching · Tel.: 08709 9247-0 · gemeinde@eching-ndb.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung