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öffentlich


Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts (GEK) und Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für die Gemeinde Eching
- Beschluss über die Abwägungsvorschläge zur TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung -



Sachvortrag:
 
Die Gemeinde Eching hat mit Vertrag vom 20.10.2020 die Planungsbüros PLANWERK Stadtentwicklung und TB Markert mit der Erstellung eines GEK/ISEK beauftragt. Dies erfolgte unter Einbindung der Öffentlichkeit mittels Online-Beteiligung und Spaziergängen und Workshops vor Ort.
Eine Entwurfsfassung des Berichtsdokuments mit GEK und ISEK wurde dem Gemeinderat vorgelegt. Die erarbeiteten Projektvorschläge wurden im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und der Lenkungsgruppe am 26.06.2023 ausführlich vorgestellt und von den Rats-/Lenkungsgruppenmitgliedern priorisiert.
Die Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 139 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 137 BauGB wurde formgerecht vom 31.07.2023 bis 24.09.2023 durchgeführt.
Insgesamt sind 14 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange fristgerecht bei der Gemeinde Eching eingegangen.
 
Aufgefordert zur Einreichung von Stellungnahmen wurden folgende Fachstellen:
Fachstelle
Abteilung
Stellungnahme vom.
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landshut

-
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Abendsberg-Landshut

10.08.2023
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
Sachgebiet B Q
12.09.2023
Bayerischer Bauernverband, Landshut-Abensberg

04.09.2023
Bayernwerk Netz GmbH, Altdorf

-
Bund Naturschutz in Bayern e. V., Kreisgruppe Landshut

09.10.2023
Deutsche Telekom Technik GmbH, Ingolstadt

03.08.2023
Energienetze Bayern, München

-
Gemeinde Bruckberg

-
Gemeinde Buch am Erlbach

-
Gemeinde Tiefenbach

-

-
Handwerkskammer NdB./Oberpfalz

27.09.2023
IHK Niederbayern, Passau

30.08.2023
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Niederbayern

19.09.2023
Landesjagdverband, Bayern

-
Landratsamt Landshut
Bauleitplanung, SG 44
-
Landratsamt Landshut
Gesundheitsamt
-
Landratsamt Landshut
Abfallwirtschaft
-
Landratsamt Landshut
Immissionsschutz
-
Landratsamt Landshut
Kreisbrandrat
16.08.2023
Landratsamt Landshut
Untere Bauaufsichts-behörde, SG 40
-
Untere Naturschutz-behörde
17.10.2023
Landratsamt Landshut
Wasserrecht
-
Landratsamt Landshut
Tiefbauamt
03.08.2023
Planungsbüro Kargl

-
Regierung von Niederbayern
Höhere Landes-planung, SG 24
18.08.2023

23.08.2023
Staatliches Bauamt Landshut
Abteilung S3.3
22.09.2023
Stadt Landshut
Oberbürgermeister
18.09.2023
Stadt Moosburg

-
VG Mauern, Gemeinde Wang

-
Vodafone Kabel Deutschland, München

-
Wasserwirtschaftsamt Landshut

-
Zweckverband Wasserversorgung Isar-Vils

-

Damit sind insgesamt 14 Stellungnahmen von Trägern der öffentlichen Belange fristgerecht bei der Gemeinde Eching i. Ndb. eingegangen. Seitens der Bevölkerung wurden keine Stellungnahmen abgegeben, jedoch war die Öffentlichkeit bereits bei der Erstellung der Konzepte intensiv eingebunden.
Im Folgenden werden die Stellungnahmen einzeln bzw. bei inhaltlich gleichen Einwänden gemeinsam fachlich behandelt und ein Abwägungsvorschlag für den Gemeinderat der Gemeinde Eching i. Ndb. unterbreitet.

1.      Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut
a.      Straßen sollen für den landwirtschaftlichen Verkehr befahrbar sein (Außenbreiten bis zu 3,50m - bei nasser Witterung bis max. 4,00m - nach §29 Abs.3 Satz 1 StVO)
b.      Beim Bau von Radwegen und einer Umgehungsstraße sollten die betroffenen Bewirtschafter der Flächen in die Planungen einbezogen werden. Die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Flächen muss jederzeit gewährleistet sein.
c.      Beim Straßenbau sollten landwirtschaftliche Flächen möglichst nicht durchschnitten werden und keine unförmigen Feldstücke und unwirtschaftliche Restflächen entstehen.
d.      Von forstlicher Seite besteht Einverständnis mit dem Vorhaben.
e.      Sofern Energiewälder, bzw. Kurzumtriebsplantagen angelegt werden, ist nach dem Bayerischen Waldgesetz eine Genehmigung notwendig.
f.       Die Bayerische Forstverwaltung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berät und fördert die Waldbesitzer bei Maßnahmen zur klimaangepassten Weiterentwicklung der Wälder. Eine Unterstützung dieser Maßnahmen seitens der Gemeinde Eching wird begrüßt.
g.      Im Gemeindebereich Eching ist der allergrößte Teil des Isarauwaldes Teil des Naturwaldes "Auwälder an der mittleren Isar". Ein Ziel bei den Naturwäldern ist, diese auch für die Bevölkerung erlebbar zu machen. Insofern werden Maßnahmen der Gemeinde Eching in diese Richtung begrüßt.
 
Abwägungs-/Beschlussvorschlag
a.      Das ISEK und das GEK stellen keine Detailplanung dar. Die genannten Belange des AELF sind in den weiteren Ausführungsplanungen zu berücksichtigen.
Beschluss 16:0

2.      Bayerischer BauernVerband
a.      Schonenden und sparsamen Umgang mit landwirtschaftlicher Fläche weiter in den Mittelpunkt rücken und bei jeder Planung Alternativen prüfen. Die Güte der dabei benötigten landwirtschaftlichen Nutzflächen sollte immer ein gewichtiger Faktor sein.
b.      Um den Strukturwandel zu entschleunigen, die regionale Lebensmittelerzeugung zu stärken und damit die Wertschöpfung der heimischen Landwirtschaft zu erhalten, ist es wichtig, die Belange der landwirtschaftlichen Betriebe in den zukünftigen Planungen zu berücksichtigen.
Abwägungs-/Beschlussvorschlag
a)      Bei den in den Maßnahmen beschriebenen Flächeninanspruchnahmen handelt es sich um die Nutzung innerörtlich gelegener gut integrierter Standorte. Eine nicht organische Entwicklung über die Ortsränder hinaus wird in den Maßnahmen nicht angestrebt. Im Rahmen der Umsetzung (verbindliche Bauleitplanung) ist bei der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen deren Güte in die Abwägung einzustellen.
Der Hinweis wurde unter 2.6.2 Landschaftsbild ergänzt.
Beschluss 16:0

3.      BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Landshut
a.      Bewertung der einzelnen Maßnahmen:
                                                    i.     N4: wird nachdrücklich befürwortet. Wichtig ist eine einheitliche Vorgehensweise im gesamten Gemeindegebiet
                                                   ii.     N5: kann grundsätzlich zugestimmt werden. Der Echinger Stausee ist sowohl FFH-Gebiet als auch Vogelschutzgebiet und ist damit ein Naturjuwel von europäischem Rang. Die Fläche ist, zusammen mit der Isar und dem Isarkanal bis Hofham, ein Naturschutzgebiet nach deutschem Recht. Nicht zuletzt handelt es sich bei den Auwaldresten nördlich der Isar um Naturwälder, die neuerdings einen besonderen Schutzstatus genießen. Innerhalb dieser Bereiche, aber auch angrenzend davon ist dem Schutz von Natur und Landschaft, insbesondere der Vogelwelt (rastende und durchziehende Zugvögel) Vorrang einzuräumen, sodass Maßnahmen, die der Steigerung der Erlebbarkeit und Erholung dienen, besonders kritisch zu betrachten sind. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass sensible Bereiche wirksam geschützt und keinem weiteren Nutzungsdruck ausgesetzt werden.
                                                  iii.     M1: wird kritisch gesehen. Wie bereits bei N5 (s. oben) begründet, handelt es sich bei der Isar und den angrenzenden Auwäldern um besonders schützenswerte Flächen. Im FFH-Gebiet "Isarauen von Unterföhrung bis Landshut" sind z.B. noch der Frauenschuh und die Gelbbauchunke heimisch. Es herrscht hier ein Verschlechterungsverbot, d.h. durch neue Maßnahmen darf der Gebietscharakter nicht verschlechtert werden. Durch eine Überquerung der Isar bei Hofham, aber auch bei Schapolterau würde das empfindliche Ökosystem intensiv beeinträchtigt. Wir lehnen eine Überquerung der Isar grundsätzlich ab. Eine Machbarkeitsstudie ist deshalb hinfällig und wir bitten Sie von diesem Vorhaben abzusehen.
                                                  iv.     G3: wird befürwortet. Damit kann einerseits ein Beitrag zum Flächensparen geleistet und andererseits Verkehr verringert werden (kurze Wege zu Versorgungseinrichtungen). Der Revitalisierung von Leerständen oder Teilleerständen ist gegenüber der Neuausweisung von Bauland der Vorrang einzuräumen.
                                                   v.     M2, M4: wird nachdrücklich befürwortet, um endlich gangbare Alternativen zum motorisierten Individualverkehr anzubieten und flächensparende Lösungen zu ermöglichen.
                                                  vi.     W4: wird befürwortet.
                                                vii.     B2 (und in diesem Zusammenhang G2): wird befürwortet, um Wohn-, Arbeits- und Versorgungsfunktionen im Zentrum zu bündeln und damit das dörfliche Miteinander zu stärken. Außerdem kann dadurch zusätzlicher Verkehr reduziert werden.
                                               viii.     S2: wird aus den gleichen Gründen befürwortet. Insbesondere könnte hier ein Gegenpol zur sehr gewerbelastigen Ortsstruktur im Westen geschaffen werden.
b.      Zusätzliche Anmerkungen:
                                                    i.     Die Vorplanung für die Ortsmitte Viecht begrüßen wir grundsätzlich. Besonders sollte darauf geachtet werden, 
-        zusätzliche Versiegelung zu vermeiden,
-        Verkehrsflächen, die nur dem untergeordneten Verkehr und dem Parken dienen, zu entsiegeln oder wassergebunden zu befestigen,
-        Dächer zu begrünen und Photovoltaik Anlagen zu ermöglichen,
-        neue, stadtklimageeignete Bäume zu pflanzen,
-        kommunikationsfreundliche Ortsmitte als Treffpunkt der Generationen.
Darüber hinaus sollte die Gestaltung der Ortsmitten wegen der zunehmenden Hochwassergefährdung als "Schwammstadt" mit hoher Wasserspeicherfunktion ausgerichtet werden. Dabei können Plätze ggf. multifunktional als Aufenthalts-/Spielplätze bzw. im Starkregenfall als Wasserrückhalteraum geplant werden.
                                                   ii.     Bei der Umsetzung von ISEK und GEK sollte darauf Wert gelegt werden, den Hauptort und die Ortsteile in etwa gleichberechtigt weiterzuentwickeln.
c.      Weiteres Vorgehen:
                                                    i.     Da der Flächennutzungsplan von Eching aus dem Jahr 1981 stammt, sollte dieser neu aufgestellt werden. Das bietet sich an, weil ohnehin durch die Erstellung von ISEK und GEK ein groß angelegter Entwicklungsprozess angestoßen wurde. Auch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sollte mit aktiver Bürgerbeteiligung stattfinden.
                                                   ii.     Die Gründung einer ILE (Maßnahme A1) wäre aus unserer Sicht sofort anzustreben. Obgleich eine ILE mit Nachbarkommunen aus Niederbayern und Oberbayern möglicherweise nicht unmittelbar Vorteile für die Entwicklung der Gemeinde Eching bringen mag, so ist sie doch auf Dauer von Nutzen. Gerade finanzielle Aspekte (ILE-Bonus, Umsetzungsbegleitung, Regionalbudget) könnten hier neben einem besseren Austausch und interkommunalen Synergieeffekten für eine schnelle ILE-Gründung sprechen. Durch den ILE-Status wäre die Umsetzung vieler Maßnahmen aus dem ISEK/GEK sogar erst möglich.
Abwägungs-/Beschlussvorschlag
a)      Das ISEK und das GEK stellen keine Detailplanung dar. Die Belange des Naturschutzes sind in den weiteren Ausführungsplanungen und in enger Abstimmung mit den Behörden zu berücksichtigen. Die Maßnahmen versuchen stets die Bedarfe von Mensch und Natur gleichermaßen zu betrachten. Gegenstand der vorgeschlagenen, ergebnisoffenen Machbarkeitsstudie (M1) soll nicht nur die baulich-technische Machbarkeit einer Überquerung der Isarauen sondern auch die naturverträgliche Umsetzung einer solchen unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange sein.
Da die unter iii. zur Maßnahme M1 angesprochene Beeinträchtigung des Ökosystems ein wesentlicher Gegenstand der vorgesehenen Studie und deren Abwägung ist, wird der Forderung auf Verzicht der Maßnahme/Studie nicht gefolgt. Ziel der Studie ist die Klarstellung der Machbarkeit und Abwägung aller Faktoren und Schutzgüter. Sollte das Ergebnis der Studie sein, dass eine Überquerung nur mit (zu) großen Beeinträchtigungen des Naturraums umsetzbar ist oder die Ansprüche des Natur- und Artenschutzes nicht überwindbar sind, sollte dies in der finalen Beurteilung des Vorhabens seinen Niederschlag finden.
b)     i.  In Kapitel 6.1 Städtebauliche Vertiefung wurden entsprechende Stichworte ergänzt.
ii.  Zum Leitbild (Seite 67 ff.) wurden Qualitäten der Siedlungsschwerpunkte identifiziert und konzeptionell eingebunden. Diese Konzeption soll die Grundlage für weitere Entwicklungen bilden. Eine "gleichberechtigte" Weiterentwicklung im Sinne gleicher quantitativer Entwicklungsmöglichkeiten ist im Leitbild bzw. dem vorangegangenen Analyseprozess nicht abgebildet.
c)      Der Vorschlag zur Neuaufstellung des FNP wurde in Kapitel 7 Weiteres Vorgehen aufgenommen. Auf die Möglichkeiten, die sich durch eine Ile-Gründung ergeben, wurde in Kapitel 5.1 Maßnahmenübersicht noch einmal hingewiesen.
Beschluss 16:0

4.      Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
a.      Das Landesamt bittet darum, jeweils beteiligt zu werden, wenn an einem der Baudenkmäler des Planungsgebietes oder in deren Nähe ein Erlaubnis- oder Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist.
b.      Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen gemäß Art. 7 Abs. 1 BayDSchG Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Wir bitten Sie deshalb, folgenden Text in die textlichen Hinweise auf dem Lageplan und ggf. in den Umweltbericht zu übernehmen:
Für Bodeneingriffe jeglicher Art ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. 
c.      Wir weisen darauf hin, dass die erforderlichen Maßnahmen abhängig von Art und Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und rechtzeitig geplant werden müssen. Sollte die archäologische Ausgrabung als Ersatz für die Erhaltung eines Bodendenkmals notwendig sein, sind hierbei auch Vor- und Nachbereitung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u.a. Durchführungskonzept, Konservierung und Verbleib der Funde).  Als Alternative zur archäologischen Ausgrabung kann in bestimmten Fällen eine Konservatorische Überdeckung der Bodendenkmäler in Betracht gezogen werden. Eine Konservatorische Überdeckung ist oberhalb des Befundhorizontes und nur nach Abstimmung mit dem BLfD zu realisieren (z.B. auf Humus oder kolluvialer Überdeckung). Vgl. zur Anwendung, Ausführung und Dokumentation einer Konservatorischen Überdeckung.
d.      Fachliche Hinweise zur Abstimmung kommunaler Planungen mit Belangen der Bodendenkmalpflege entnehmen Sie auch bitte der Broschüre "Bodendenkmäler in Bayern. Hinweise für die kommunale Bauleitplanung".
e.      Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte dem Vollzugsschreiben des StMBW vom 09.03.2016.
f.       In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 22. Juli 2008, Az.: Vf. 11-VII-07, juris / NVwZ 2008, 1234-1236 [bestätigt durch die nachgehenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2008, Az.: 1 BvR 2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.]) wird dringend angeregt, aus städtebaulichen Gründen geeignete Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20 [Bodendenkmal als "Archiv des Bodens"]) vorzunehmen.
g.      Im Bereich der Entwicklungskonzepte befinden sich die im Anhang (Auszug Denkmalliste Bodendenkmäler) aufgeführten Bodendenkmäler. Insgesamt sind dies 17 Baudenkmäler und 154 Bodendenkmäler.
Abwägungs-/Beschlussvorschlag
a)      Das ISEK und GEK stellen keine Detailplanung dar. Die Belange des Denkmalschutzes sind in den weiteren Ausführungsplanungen zu berücksichtigen.
b)     Der genannte Textabschnitt wurde in 2.6.3 Schutzgebiete ergänzt.
c)      Keine Einwände, daher keine Abwägung / Anpassungen nötig
d)     Die Liste der Bau- und Bodendenkmäler wurde im Anhang ergänzt.
Beschluss 16:0

5.      Deutsche Telekom Technik GmbH
a.      Im Entwicklungsgebiet befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom.
Über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung der Telekommunikationslinien der Telekom können wir erst Angaben machen, wenn uns die endgültigen Ausbaupläne mit entsprechender Erläuterung vorliegen. Sollte sich während der Baudurchführung ergeben, dass Telekommunikationslinien der Telekom im Betrachtungsgebiet nicht mehr zur Verfügung stehen, bzw. verändert werden müssen, sind uns die durch den Ersatz dieser Anlagen entstehenden Kosten nach § 169 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 150 Abs. 1 BauGB zu erstatten. 
b.      Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe insbesondere Abschnitt 6, zu beachten. Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Insbesondere müssen Abdeckungen von Abzweigkästen und Kabelschächten sowie oberirdische Gehäuse soweit frei gehalten werden, dass sie gefahrlos geöffnet und ggf. mit Kabelziehfahrzeugen angefahren werden können.
c.      Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom informieren. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten. Die Spartenauskunft erreichen Sie unter: https://trassenauskunftkabel.telekom.de oder Planauskunft.Sued@telekom.de.
d.      Wir bitten Sie uns weiter am Vorhaben zu beteiligen.
Abwägungs-/Beschlussvorschlag
a)      Das ISEK und GEK stellen keine Detailplanung dar. Die Belange der Deutschen Telekom sind in den weiteren Ausführungsplanungen zu berücksichtigen.
Beschluss 16:0

6.      Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
a.      Das Handwerk stellt in der Gemeinde Eching und seinen Ortsteilen eine nicht unbedeutende Wirtschaftskraft dar. Stand 31.12.2022 sind im gesamten Gemeindegebiet 109 Handwerksbetriebe bei der Handwerkskammer registriert. Außerdem arbeiten im Landkreis Landshut rund 15.000 Personen im Handwerk und erwirtschaften einen Umsatz von über 2,0 Milliarden Euro (Stand 2021).
Die Daten zeigen, dass im Gemeindegebiet funktionierende klein- und mittelständische Strukturen mit einem entsprechenden Arbeitsplatzangebot vorhanden sind. Dies belegen auch entsprechende Strukturdaten. Mit 26,0 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohnern liegt die Handwerkerdichte im Gemeindegebiet Eching über dem Landkreisschnitt (20,1 Handwerksbetriebe je 1.000 Einwohner) und des Regierungsbezirks (18,2), sowie gleichzeitig auch deutlich über dem Landes- (16,0) und Bundesdurchschnitt (12,4).
Aufgrund der Bedeutung des regionalen und lokalen Handwerks auch in der Gemeinde Eching begrüßen wir ausdrücklich auch die Erwähnung handwerklicher Strukturen in den Planunterlagen.
b.      Für die Entfaltungsmöglichkeiten von Handwerksbetrieben sind die konkreten Standortbedingungen vor Ort eine entscheidende Voraussetzung. Daher möchten wir an dieser Stelle - falls Bedarf bzw. Interesse besteht und Themen hier eingebracht werden sollen - auf das breite Spektrum an Publikationen und Hintergrundinformationen des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH) hinweisen.
c.      Von den hier in den vorliegenden Planunterlagen angeführten Maßnahmen kann wie beschrieben eine Reihe von lokalen Handwerksbetrieben direkt oder indirekt betroffen sein. 
Um betroffenen Gewerbe-/Handwerksbetrieben auch zukünftig sowie im Zuge der geplanten Maßnahmen die notwendige Entwicklungsfähigkeit zu gewährleisten, ist es generell von großer Bedeutung, dass sie zum einen in Entscheidungsprozesse ausreichend mit eingebunden werden und zum anderen für die Betriebe Planungssicherheit besteht. Dabei sollte es möglichst zu geringen betrieblichen Einschränkungen, die gerade von kleinen Handwerksbetrieben oftmals nur schwer tragbar sind, kommen. Im Idealfall können auch eine Reihe von Handwerksbetrieben durch die initiierten Maßnahmen unmittelbar oder zumindest mittelbar profitieren, was aus unserer Sicht anzustreben ist. Aus diesem Grund ist auch eine mittelstands- und handwerksgerechte Ausgestaltung der Rahmenbedingungen und Maßnahmen der nun folgenden weiteren Schritte von Bedeutung.
d.      Zu dem in der Maßnahmenübersicht an möglichen Börsen für Fachkräfte und Nachfolge identifizierten Bedarf sowie ggf. darüber hinaus gehende Dienstleistungen möchten wir an dieser Stelle noch auf bereits vorhandene und erprobte Instrumentarien bzw. Angebote der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, wie z. B. der Fachkräftebörse, Betriebsbörse, Lehrstellenbörse, Handwerkersuche, auch mit regionalem und lokalem Bezug sowie auch u. a. modernen App-basierten Lösungen, verweisen. Bei der Entwicklung bestimmter Maßnahmen kann hierzu ggf. auch in Abstimmung auf bestehende Lösungen und Strukturen, z. B. im Dienstleistungsangebot der Kammern, aufgesetzt werden. Die Handwerkskammer steht hierzu auch als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
e.      Regionale Versorgung / Einkaufen / Nahversorgung usw.:
Diese Themenbereiche werden vom vorliegenden Entwurf mit aufgegriffen.
Auch Handwerksbetriebe sind durch ihre klein- und mittelbetriebliche Struktur stärker als viele andere Wirtschaftszweige flächendeckend in allen Siedlungsstrukturen vertreten. Daher sollte das Handwerk auch zukünftig als modernes und zukunftsweisendes Gewerbe weiterhin in Städten und Gemeinden "sichtbar" bleiben. Zur Lebendigkeit von Stadt- und Ortszentren sowie zur Versorgung tragen insbesondere Lebensmittelhandwerke (z. B. Metzger, Bäcker, Konditoren usw.) und Handwerke für den persönlichen Bedarf (z. B. Friseure, Fotografen usw.) sowie die bei einer älter werdenden Gesellschaft immer wichtiger werdenden Gesundheitshandwerke mit ihren Ladengeschäften maßgeblich bei. 
Zu einem wichtigen Spektrum des örtlichen Angebots zählen aber auch Bau- und vor allem Ausbaugewerke, Kfz-Werkstätten sowie andere Gewerke und handwerkliche Dienstleister. Für einen Teil solcher Betriebe sind durchmischte Siedlungsstrukturen, gerade auch vor dem Hintergrund knapper zur Verfügung stehender Gewerbegebietsflächen, grundsätzlich von Bedeutung.
f.       Verkehr / Mobilität / Parken / NMIV:
Der Planentwurf geht auch auf den für
Gewerbe-/Handwerksbetriebe sehr wichtigen Bereich des Verkehrs bzw. der Mobilität ein. 
Eine funktionierende Verknüpfung der Wirtschaft regional und überregional ist aus unserer Sicht nur möglich, wenn eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung steht. Deshalb begrüßen wir grundsätzlich die Sicherung und Weiterentwicklung der Straßenverkehrsinfrastruktur, die gerade auch in ländlichen Gebieten oftmals positive Entwicklungen mit sich bringen und für viele Regionen Ostbayerns ohne geeignete Mobilitätsalternativen, gerade auch für die Wirtschaft und Berufspendler, unerlässlich sind. 
Gleichzeitig begrüßt das Handwerk neue verkehrspolitische Ansätze, die zur Reduzierung von Emissionen beitragen, mehr Verkehrssicherheit schaffen und belastete Bereiche entlasten sollen. Dabei kann auch der Ausbau des ÖPNV eine zentrale Rolle einnehmen. Gleichzeitig ist anzuerkennen, dass gerade in ländlichen Regionen der motorisierte Individualverkehr für viele Verkehrsbeziehungen weiterhin ein dominierendes Verkehrsmittel ist und wohl auch zunächst bleiben wird.
Maßnahmen der Verkehrspolitik dürfen nicht durch undifferenziert auf alle Verkehrsteilnehmer zielende, pauschale Einschränkung von motorisierten Verkehren die Mobilität der Wirtschaft und des Handwerks sowie die Vitalität innerörtlicher Standorte gefährden. Alle Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Erreichbarkeit innerörtlicher Standorte haben, sollten auch auf die Wirkung für die lokale Wirtschaft mit geprüft werden.
Durch mögliche Maßnahmen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur beziehungsweise des ruhenden Verkehrs sollten ansässige Gewerbe- und Handwerksbetriebe in der Ausübung ihrer Tätigkeiten unterstützt und gleichzeitig nicht maßgeblich behindert oder eingeschränkt werden. Insbesondere durch Verkehrsberuhigungen oder Sperrungen, sowohl dauerhaft als auch während der Phase von Sanierungsmaßnahmen, kann gerade auch für ansässige Ladenhandwerke wichtige Kundenfrequenzen entfallen, wenn Geschäfte für Kunden nicht mehr bzw. nur schwer erreichbar sind. Gerade für Einzelhandelsbetriebe und Ladenhandwerke, speziell im Bereich des Lebensmittelhandwerks, sind zum Beispiel der Erhalt und die Schaffung ausreichender Parkplätze und Kurzzeitparkplätze oftmals von großer Bedeutung. Zu ergreifende Maßnahmen sollten daher in enger und direkter Abstimmung mit betroffenen Gewerbe-/Handwerksbetrieben, unter Einbezug der örtlichen Gegebenheiten, erfolgen. 
g.      ÖPNV
Der Themenbereich ÖPNV nimmt auch für einen Teil der Mitarbeiter im Handwerk und vor allem für die Auszubildenden in der beruflichen Bildung eine zentrale Bedeutung ein.
Daher ist es aus unserer Sicht bei kommunalen ÖPNV-Planungen wichtig, dass neben den klassischen Schülerverkehren auch die Belange der Auszubildenden ausreichend mit einbezogen werden. Das betrifft sowohl Fahrten zu den Berufsschulen, aber vor allem auch Fahrten der Auszubildenden ohne eigener Fahrerlaubnis zu ihren Ausbildungsbetrieben. Dabei ist, um ein Beispiel zu nennen, auch ein entsprechendes Angebot zu den ganzjährigen Arbeitszeiten der Auszubildenden, die teilweise von Schulzeiten abweichen, sicherzustellen.
h.      Telekommunikationsinfrastruktur / Mobilfunk / Internet:
Auch diese Themen finden im Entwurf teilweise Anklang.
Bei der Erschließung neuer Gewerbeflächen regen wir grundsätzlich außerdem an, möglichst frühzeitig die notwendige Telekommunikationsinfrastruktur sowie eine zukunftsfähige Breitbandversorgung, sowohl kabelgebunden als auch flächendeckend mobil (Mobilfunkversorgung), sicherzustellen. 
Bei den Plänen der Kommunen zum kabelgebundenen Breitbandausbau ist generell zu berücksichtigen, dass sämtliche Gewerbebetriebe, die auf einen entsprechenden Breitbandbedarf angewiesen sind, bei den zu ergreifenden Maßnahmen ausreichend berücksichtigt werden. Eine dezidierte Ermittlung des Bandbreitenbedarfs von Unternehmen, gerade von mittleren und kleineren Betrieben, findet aktuell in vielen Kommunen nicht immer statt. Somit gehen Sondernutzungen oder der besondere Breitbandbedarf von Betrieben und Unternehmen häufig nicht explizit in die Diskussion und Planung ein, was zu vermeiden ist. 
Außerdem ist für einen Großteil des mobil arbeitenden Handwerks eine leistungsfähige Mobilfunkversorgung auch flächendeckend im ländlichen Raum von großer Bedeutung. Bei Bedarf sollten entsprechende Flächen und Standorte für die notwendige Telekommunikationsinfrastruktur (z. B. für Mobilfunksendeanlagen) rechtzeitig von Seiten der Kommune dafür eingeplant und gesichert werden.
i.       Gewerbeflächen / Handwerkerstandorte:
Auch dieser Themenbereich findet Erwähnung in den Entwurfskonzepten.
Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass gerade Handwerksbetriebe häufig auf die gesamte Gemeindefläche verteilt sind und ihre Standorte auch in gewachsenen, gemischten Strukturen haben.
Die Entfaltungsmöglichkeiten des Handwerks sowie lokaler Gewerbebetriebe werden in durchmischten Gebieten aber zunehmend erschwert. Früher selbstverständliche Formen des Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten, auch mit einer klassischen Mischbebauung in Stadt- und Ortszentren, werden von vielen Einwohnern heutzutage oft nicht mehr in der Art und Weise akzeptiert wie in der Vergangenheit.
Daher sollten Maßnahmen zur Standortsicherung von bestehenden Gewerbe-/ Handwerksbetrieben, zum Beispiel bei der Entwicklung neuer Bebauungspläne, speziell auch in Hinblick auf immissionsschutzrechtliche Problematiken, aber auch bei der Aufstellung von Entwicklungsplänen o. ä. generell eine hohe Bedeutung zukommen. Handwerksbetrieben, die eine Verbundenheit zum Stadt-/Ortszentrum aufweisen beziehungsweise die durchmischte Siedlungsstrukturen mit fördern, sollten weiterhin geeignete Entwicklungsmöglichkeiten für ihre Standorte dort eingeräumt werden.
Außerdem profitieren bei gleichzeitigem Schutz des Außenbereichs Handwerksbetriebe oftmals von einer gewissen Flexibilisierung bei der Entwicklung bestehender Strukturen an ihren, auch nicht zentralen, (gewünschten) Standorten. Dementgegen stehen jedoch oftmals Genehmigungsproblematiken aufgrund der vorhandenen Lage in bzw. in unmittelbarer Nähe zu Außenbereichsflächen.
Daher sollten aus unserer Sicht sowohl in der Planung als auch in der Genehmigungspraxis Spielräume genutzt werden, um Existenzgründungen und Betriebserweiterungen durch gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen und Nutzungsänderungen kostengünstig, zeitnah und vor allem unbürokratisch im Sinne der Förderung betrieblicher Existenzen im KMU-Bereich zu ermöglichen. Neben der Entwicklung neuer Betriebsstandorte ist besonders im Handwerk und bei kleineren Unternehmen die (Weiter-)Entwicklung bestehender Betriebsstandorte von großer Bedeutung. Mit Unterstützung solcher Vorhaben könnten auch weiteren Flächenverbräuchen im ländlichen Raume entgegengewirkt werden.
j.       Wir bitten Sie, uns im weiteren Verfahren zu beteiligen und über Ergebnisse zu informieren.
Abwägungs-/Beschlussvorschlag
a)      Die Zahlen wurden unter 2.5.2 Gewerbeentwicklung und in der SWOT ergänzt.
b)     Keine Einwände, daher keine Abwägung / Anpassungen nötig
d)     Die Handwerkskammer wurde als Partnerin in der Maßnahme W4 und W5 ergänzt.
e)     Der Hinweis auf die Bedeutung durchmischter Siedlungsstrukturen wurde in 2.5.2 Gewerbeentwicklung ergänzt.
f)       Die Belange des Berufsverkehrs sind in den weiteren Planungen zu berücksichtigen.
g)      Ein Hinweis wurde in 2.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr ergänzt.
h)     Bei Umsetzung der Maßnahme M11 Ausbau der Infrastruktur von Mobilfunk und Internet sind die genannten Belange zu berücksichtigen.
i)       Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen setzen bei genannten Bedarfen an und fördern Siedlungsbereiche mit gemischter Nutzung.
Beschluss 16:0

7.      IHK Niederbayern
a.      Wir begrüßen Ihre Absicht außerordentlich, die Standortbedingungen für die Wirtschaft und die Ortsentwicklung in Eching zu verbessern. Ein ISEK, das die vielfältigen Aufgabenfelder analysiert und integriert betrachtet, ist ein adäquates Mittel, einen Standort zukunftsfähig zu machen. 
b.      Es ist erfreulich, dass der Bericht in einigen Passagen den Einzelhandel und die Versorgungssituation in den Fokus nimmt. Neben der Attraktivität für die Bevölkerung ist es u. E. von entscheidender Bedeutung, Gewerbetreibende, insbesondere Handelsbetriebe, in Eching zu halten. Der Einzelhandel übernimmt eine wichtige Rolle in der Vitalisierung von Ortskernen - insbesondere die Stärkung der Ortsteile und deren Ortsmitten (Viecht) in dieser besonderen polyzentrischen Struktur halten wir für einen entscheidenden Aspekt und gehen konform mit den Ansätzen aus dem Bericht.
c.      Es werden u.E. künftig Standorte benötigt, die aus Sicht ihrer (potenziellen) Besucherinnen und Besucher in Bezug auf Aufenthaltsqualität, Erreichbarkeit und Angebot hinreichend attraktiv sind und vielfältige und dauerhafte Besuchsimpulse bieten. Neue Flächenkonzepte, Multifunktionalität und die Anwendung digitaler Services können hier sehr hilfreich sein.
d.      Außerdem begrüßen wir alle Maßnahmen, die der touristischen Attraktivität dienen. Die Effekte aus Übernachtungen, Tagestourismus und regelmäßigen Geschäftsfahrten sind nicht zu vernachlässigen und eine der wenigen Möglichkeiten, zusätzliche Kaufkraft in Städte und Gemeinden zu lenken. 
e.     

Die aktuellen Kaufkraftdaten (2023) für Eching, die Sie jederzeit bei uns kostenfrei abrufen können, möchten wir Ihnen nicht vorenthalten:
Abwägungs-/Beschlussvorschlag
Keine Einwände, daher keine Abwägung / Anpassungen nötig.
 
Beschluss 16:0

8.      Staatliches Bauamt Landshut - Abteilung S3.3
a.      Für die Maßnahmen, die einen Bezug zur B 11 haben (z.B. Ortsmitte Viecht oder eventuelle zusätzliche Querungsmöglichkeiten der B 11), bitten wir um Beachtung, dass im Zuge der Präzisierung der Einzelmaßnahmen eine frühzeitige, detaillierte Abstimmung mit dem StBA Landshut erfolgt. Gegen die Konzeptentwürfe bestehen seitens des Staatlichen Bauamtes Landshut somit keine grundsätzlichen Einwände.
Abwägungs-/Beschlussvorschlag
Die Belange des Staatlichen Bauamts sind in den weiteren Ausführungsplanungen zu berücksichtigen.
 
Beschluss 16:0

9.      Stadt Landshut - Oberbürgermeister
a.      Die Stadt Landshut begrüßt die hohe bzw. sehr hohe Priorität bei den vorgeschlagenen Maßnahmen N1, N4, N7, N12, N18, M1 (soweit diese wie dargestellt auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt bleibt), M2 und M4. Bei Umsetzung der Maßnahmen N1, N4 und N18 könnte die Abhängigkeit der Gemeinde Eching vom überörtlichen Stromnetz verringert werden, was auch der Stadt Landshut zugutekommen würde, bei Umsetzung der Maßnahme N7 verringert sich das Risiko von Überschwemmungen auch im Landshuter Stadtgebiet. Bei Durchführung der Maßnahmen N12, M1, M2 und M4 wiederum wird ein Beitrag zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs im Landshuter Stadtgebiet geleistet. Darüber hinaus hat die Stadt Landshut zum vorliegenden Entwurf des Gemeindeentwicklungskonzeptes und des Integrierten Städtebaulichen Konzeptes keine Anregungen vorzubringen.
Abwägungs-/Beschlussvorschlag
Keine Einwände, daher keine Abwägung / Anpassungen nötig.
 
Beschluss 16:0

10.  Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Niederbayern
a.      Die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zu einer möglichen Isarquerung bei Hofham wird im vorliegenden Entwurf mit hoher Priorität dargestellt. Die diesbezüglichen Wünsche der Gemeinde bzw. der Bevölkerung sind für uns nachvollziehbar, nach unserer Auffassung ist ein entsprechendes Vorhaben aber nicht mit europäischem Naturschutzrecht vereinbar (Verschlechterungsverbot in FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten).
b.      Wir begrüßen die Bestrebung, Gewässer für die Bevölkerung besser erlebbar zu machen und dies mit Umweltbildungsmaßnahmen zu verknüpfen. Gleichwohl weisen wir darauf hin, dass für mehrere z.T. gefährdete (Vogel)Arten der Erhalt ungestörter, für Erholungssuchende nicht zugänglicher Gewässer bzw. Uferbereiche eine wesentliche Lebensraumvoraussetzung ist (z.B. Eisvogel). Die Gemeinde sollte daher dafür Sorge tragen, dass abgelegene Gewässer in den Auwäldern und längere Abschnitte beidseitig von Fließgewässern nicht erschlossen werden. Zudem weisen wir darauf hin, dass in den Auwaldbereichen Maßnahmen zur besseren Erlebbarmachung von Gewässern im Allgemeinen dauerhafte, teils intensive verkehrssichernden Maßnahmen und damit Eingriffe in die Baumbestände nach sich ziehen.
c.      Neben Klimaveränderungen und dem Verlust der Biologischen Vielfalt zählt anerkanntermaßen der anhaltend hohe Flächenverbrauch zu den aktuell drängendsten Umweltproblemen. Der Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen bzw. freier Landschaft für Industrie-, Gewerbe- und Wohnbebauung dürfte auch in der Gemeinde Eching weiterhin nicht unerheblich sein und sollte daher im Rahmen eines kommunalen Entwicklungskonzeptes thematisiert werden.
Abwägungs-/Beschlussvorschlag
a)      Die Machbarkeitsstudie soll Klarheit darüber bringen, ob eine Überquerung der Isarauen und eine Anbindung für den Fuß- und Radverkehr an Münchnerau ohne eine Verschlechterung in den FFH- und EU-Vogelschutzgebieten möglich ist. Mit der Studie geht kein Eingriff in die Gebiete einher. Die Anbindung an Münchnerau für den Fuß- und Radverkehr würde vrsl. maßgeblichen Einfluss auf die Menge des motorisierten Verkehrs ausüben.
Da die in der Stellungnahme angesprochene Beeinträchtigung des Ökosystems ein wesentlicher Gegenstand der vorgesehenen Studie und deren Abwägung ist, kann der Vorwegnahme der naturschutzfachlichen Bewertung nicht gefolgt werden. Ziel der Studie ist die Klarstellung der Machbarkeit und Abwägung aller Faktoren und Schutzgüter. Die naturschutzfachlichen Belange sind, wie u.a. in Kapitel 4 Leitbild und Entwicklungsziele beschrieben, bei der weiteren Planung selbstverständlich zu integrieren.
b)     Die Erlebbarmachung des Naturraums kann nur im Einklang mit dem Naturschutz gestaltet werden.
c)      In der SWOT-Analyse, in 4 Leitbild und Entwicklungsziele sowie als Maßnahme 59 "Innenentwicklungsbeschluss Innen vor Außen" wird der Flächenverbrauch entsprechend thematisiert.
Beschluss 16:0

11.  Landratsamt Landshut - Untere Naturschutzbehörde
a.      Sicherlich ist die Entwicklung der Naherholung am Stausee ein Thema, aber in den Unterlagen wird ja auch eingeschränkt, dass es mit dem Naturschutz vereinbar sein soll. Wenn also konkrete Maßnahmen anstehen, können wir gerne wieder sprechen.
b.      Wir sind auch mit der Umweltbildungsstation in Landshut im Frühjahr in Kontakt gewesen wegen einem zukünftigen Fokus von Umweltbildungsführungen am Stausee, was gut in ihr Konzept passen würde. Ob etwas daraus wird, hängt auch von der Dozentenverfügbarkeit ab, aber für Sie zur Info sicherlich wissenswert.
Abwägungs-/Beschlussvorschlag
- entfällt -

12.  Landratsamt Landshut - Brandschutzsdienststelle
a.      Aus Sicht der Brandschutzdienststelle bestehen dazu keine Einwände.
Abwägungs-/Beschlussvorschlag
- entfällt -

13.  Landratsamt Landshut - Tiefbauamt
a.      Seitens der Tiefbauverwaltung bestehen keine Einwände.
Abwägungs-/Beschlussvorschlag
- entfällt -

14.  Regionaler Planungsverband Landshut
a.      Von Seiten des Regionalen Planungsverbandes Landshut bestehen keine Bedenken gegen das vorgelegte Konzept.
Abwägungs-/Beschlussvorschlag
- entfällt -

15.  Regierung von Niederbayern
a.      Aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Konzept derzeit keine Erfordernisse entgegen.
Abwägungs-/Beschlussvorschlag
- entfällt -
 
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat Eching billigt die durch die Planungsbüros vorgelegten Abwägungsvorschläge sowie den diskutierten Ergänzungen und beschließt die vorgeschlagenen Änderungen zum Entwurf des ISEK und GEK.
Der Gemeinderat beschließt die Entwicklungskonzepte - bestehend aus Integriertem städtebaulichem Entwicklungskonzept (ISEK) und Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) - in der vorliegenden, finalen Fassung vorbehaltlich weiterer beschlossener Änderungen. Die Ziele des ISEKs und GEKs dienen als Leitlinie der künftigen Gemeindeentwicklung und werden entsprechend des §136 ff BauGB bei den weiteren Schritten der Umsetzung in die Abwägung öffentlicher und privater Belange einbezogen.
Gleichzeitig stellen ISEK und GEK die Grundlage zur Beantragung von Mitteln des Bund-Länder-Programms der Städtebauförderung, der Förderprogramme des Amtes für Ländliche Entwicklung sowie ggf. weiterer Fördermittel und zur Festlegung eines Sanierungsgebietes dar.
Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist abhängig von weiterführenden Einzelbeschlüssen des Gemeinderats. Hierzu gehört ggf. auch die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gem. §141 BauGB und ggf. Festlegung eines Sanierungsgebietes.
Das ISEK und das GEK ist auszufertigen und der Gemeinde Eching zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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Gemeinde Eching
Viecht, Hauptstraße 12, 84174 Eching
Tel.: 08709 9247-0
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