Formlose Bauvoranfrage - Errichtung eines Bürogebäudes im Ortsteil Weixerau, Flur-Nr. 94, Gemarkung Berghofen
Sachvortrag:
Der Antragsteller stellt für die Errichtung eines Bürogebäudes im Ortsteil Weixerau auf der Flur-Nr. 94, Gemarkung Berghofen eine formlose Bauvoranfrage.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "GE Mühlenstraße".
Das Bürogebäude, welches die festgesetzte Wandhöhe einhalten soll, soll eine Dachterrasse mit Treppenhaus/Aufzug erhalten. Dachdurch würde die zulässige Wandhöhe in diesem Bereich um 3,475 m überschritten werden.
Laut Rückmeldung Frau Simbürger steht das Landratsamt Landshut dem positiv gegenüber, da die Überschreitung sich nur auf den Bereich des Treppenhauses/Aufzugs beschränkt.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- u. Mobilitätsausschuss stellt eine Befreiung hierzu in Aussicht.
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