Formlose Bauvoranfrage - Errichtung einer Einfriedung im Ortsteil Berghofen, Flur-Nr. 1313/2, Gemarkung Berghofen
Sachvortrag:
Der Antragsteller stellt für die Errichtung einer Einfriedung im Ortsteil Berghofen, Flur-Nr. 1313/2, Gemarkung Berghofen eine formlose Bauvoranfrage.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung Kapellenacker.
Die Einfriedung soll auf einer Länge von ca. 22,70 m um eine halbe Steinhöhe (0,50 m) reduziert werden. Weiter soll das Gelände am tiefsten Punkt um 0,80 m aufgeschüttet werden.
Für die fehlende Ausgleichsfläche (179 m²) welche nicht mehr auf dem Baugrundstück hergestellt werden kann, soll ein Streifen des Nachbargrundstücks dazu erworben werden.
Protokoll:
Eine zusätzliche Bepflanzung im Süden der Pflanzringmauer wäre wünschenswert.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- u. Mobilitätsausschuss stimmt der formlosen Bauvoranfrage zu und stellt das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht, sobald die Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt wurden.
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