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öffentlich


Erlass der Satzung über die Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtungen



Sachvortrag:
 
Aufgrund einer Gesetzesänderungen können die Abhol-/Buchungszeiten im Hort flexibler angeboten werden.
Die Änderungen gegenüber der derzeitigen Satzung (s. Anlage im RIS) sind markiert.

Beschluss:
 
Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eching (Kindertageseinrichtungssatzung) wird in der vorgelegten Form beschlossen. Der Vorsitzende wird ermächtigt die Satzung auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



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Gemeinde Eching
Viecht, Hauptstraße 12, 84174 Eching
Tel.: 08709 9247-0
E-Mail: gemeinde@eching-ndb.de
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