Erlass der Satzung über die Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtungen
Sachvortrag:
Aufgrund einer Gesetzesänderungen können die Abhol-/Buchungszeiten im Hort flexibler angeboten werden.
Die Änderungen gegenüber der derzeitigen Satzung (s. Anlage im RIS) sind markiert.
Beschluss:
Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eching (Kindertageseinrichtungssatzung) wird in der vorgelegten Form beschlossen. Der Vorsitzende wird ermächtigt die Satzung auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.
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