Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtungen
Sachvortrag:
Aufgrund einer Gesetzesänderung können im Hort flexiblere Abhol-/Buchungszeiten angeboten werden. Damit verbunden ist die Festsetzung einer Gebühr für die bisher nicht mögliche Buchungskategorie von 2-3 Stunden.
Die Änderungen sind in der Anlage im Ratsinformationssystem markiert.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtungen in der vorgelegten Form und ermächtigt den Vorsitzenden die Satzung auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.
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