zu TOP 02 zu TOP 04 TOP 03
öffentlich


Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtungen



Sachvortrag:
 
Aufgrund einer Gesetzesänderung können im Hort flexiblere Abhol-/Buchungszeiten angeboten werden. Damit verbunden ist die Festsetzung einer Gebühr für die bisher nicht mögliche Buchungskategorie von 2-3 Stunden.
Die Änderungen sind in der Anlage im Ratsinformationssystem markiert.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtungen in der vorgelegten Form und ermächtigt den Vorsitzenden die Satzung auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.   

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



nach oben
Gemeinde Eching
Viecht, Hauptstraße 12, 84174 Eching
Tel.: 08709 9247-0
E-Mail: gemeinde@eching-ndb.de
Gemeinde Eching
Viecht, Hauptstraße 12 · 84174 Eching · Tel.: 08709 9247-0 · gemeinde@eching-ndb.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung