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öffentlich


Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 35 "SO Bestattungswald Kronwinkl" der Gemeinde Eching
- Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB -



Sachvortrag:
 
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr 35 "SO Bestattungwald Kronwinkl"
Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 19.09.2016 und Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 19.09.2016

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Sachverhalt
Mit Beschluss vom 13.11.2023 hat der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr 35 "SO Bestattungswald Kronwinkl"; beschlossen (Aufstellungsbeschluss).
Der Bau-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss der Gemeinde Eching stimmte am 18.12.2023 dem Vorentwurf des Deckblatts Nr. 35 zur Änderung des Flächennutzungsplanes "SO Bestattungswald Kronwinkl"; in der Fassung vom 18.12.2023 zu.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Nr. Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 22.12.2023 bis 26.01.2024 durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 22.12.2023 bis 26.01.2024 durchgeführt.

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden im Verfahren beteiligt,

haben jedoch keine Stellungnahme abgegeben oder nicht geantwortet:

-              Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
-              Deutsche Telekom Technik GmbH
-              Energienetze Bayern, München
-              Gemeinde Bruckberg
-              Gemeinde Buch am Erlbach
-              Gemeinde Vilsheim
-              Landratsamt Landshut - Wasserrecht
-              Landratsamt Landshut - Abfallwirtschaft
-              Zweckverband Wasserversorgung Isar-Vils
-              Landratsamt Landshut - Untere Naturschutzbehörde

Zusätzlich wurden im Verfahren folgende Stellen, welche jedoch keine Träger öffentlicher Belange sind, im Verfahren beteiligt, haben jedoch keine Stellungnahme abgegeben oder nicht geantwortet:

-              Bund Naturschutz in Bayern e. V., Landshut
-              Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Niederbayern
-              Landesjagdverband, Bayern
-              Planungsbüro Kargl
-              Vodafone Kabel Deutschland, München

Von den folgenden Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen abgegeben, jedoch ohne Einwände oder Änderungshinweise zur Planung.
-              Bayernwerk Netz GmbH, Altdorf
-              Gemeinde Tiefenbach
-              Gemeinde Wang
-              IHK Passau
-              Wasserwirtschaftsamt Landshut
-              Landratsamt Landshut - Kreisbrandrat Loibl
-              Landratsamt Landshut - Bauleitplanung, SG 44
-              Landratsamt Landshut - Gesundheitsamt
-              Landratsamt Landshut - Immissionsschutz
-              Landratsamt Landshut - Technischer Umweltschutz
-              Landratsamt Landshut - Tiefbau
-              Stadt Landshut
-              Stadt Moosburg
-              Staatliches Bauamt Landshut
Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachten Rückmeldungen und Stellungnahmen zur Kenntnis.
Die Gemeinde Eching geht davon aus, dass bei den oben aufgeführten Trägern öffentlicher Belange durch die Planung keine öffentlichen Belange berührt werden.

 

Es wurden folgende Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben mit Einwänden und Änderungshinweisen zur Planung
-            Bundesverband Deutscher Steinmetze



1        Prüfung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Von den folgenden Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen abgegeben:


1.1              Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landshut
 
Sachbearbeiter
Straße
PLZ
Ort
Ruth Jakob
Gestütstraße 10
84028
Landshut

Stellungnahme vom
Einwände
Hinweise
Keine Einwände
25.01.2024
 
x
 

Stellungname
Abwägungsvorschlag:
"Die Planungsgrundlage entspricht, soweit ersichtlich, dem aktuellen Katasterstand. Allerdings liegt für die Grenze zwischen Flst. 710 und den Flst. 627 und 638 und für das Flurstück 708/2 kein exakter Zahlennachweis zu Grunde. Diese Grenzen sind nicht abgemarkt. Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landshut empfiehlt daher, eine Grenzermittlung zu beantragen."
 
 
 
 
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss:        12
Gegen den Beschluss:   0
Das Mitglied des Gemeinderates Marie-Therese Gräfin von Preysing nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

1.2           Bayerischer Bauernverband, Kreisverband Landshut


Sachbearbeiter
Straße
PLZ
Ort
Markus Mayerhofer
Dammstraße 9
84034
Landshut

Stellungnahme vom
Einwände
Hinweise
Keine Einwände
25.01.2024
 
x
 

Stellungnahme
Abwägungsvorschlag:
Hinweise:
"Der Geltungsbereich ist auf mehreren Seiten von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Von diesen können bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung Emmissionen in Form von Lärm, Staub und Geruch ausgehen. Die Landwirte können hier keine Rücksicht auf Bestattungszeiten nehmen, da Ernte- und Feldarbeiten meist unaufschiebbar sind.
An der Nord-, West- und Südgrenze des Geltungsbereiches sind Waldbereiche von der Nutzung als Bestattungswald ausgenommen und als Wald festgesetzt. Im Osten grenzt der Bebauungsplan (BPlan) an weitere etwa 10 ha Wald. Der Abstand der Quartiere zu landwirtschaftlichen Flächen beträgt mindestens 70 m. Die Flächen sind nachhaltig mit Wald bestanden, weshalb erhebliche Emmissionen aus der Landwirtschaft ausgeschlossen sind.
Die Festsetzungen enthalten keine Einschränkungen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Die Einschränkung der Jagd wird besonders kritisch betrachtet. Mit der örtlichen Jagdgenossenschaft und den Jägern sind geeignete Maßnahmen auszuarbeiten, damit die ordentliche Bejagung in und vor allem um das Planungsgebiet weiterhin möglich ist. Die Beeinträchtigung des Wildlebensrraums durch die partielle Jagdruhe und der hohen Anzahl an Spaziergänger und Besuchern sollte nochmals genauer untersucht werden.
In den noch nicht als Bestattungswald genutzten Quartieren ist die ordentliche Jagd uneingeschränkt möglich. Lediglich in den in Nutzung befindlichen Quartieren ruht die Jagd.
Neben der aktuellen Nutzung als Erholungsgebiet beschränkt sich der zusätzliche Besucherverkehr auf die genutzten Quartiere. Erfahrungswerte anderer Bestattungswälder zeigen, dass Grabbesuche mit fortschreitender Zeit deutlich abnehmen und die Besucherfrequenz, die sich darüber hinaus i. d. R. auf die hellen Tagesstunden beschränkt, daher keine erheblichen Auswirkungen auf die Wildlebensräume hat.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Der Waldumbau, hin zu klimastabilen Holzbeständen, kann nur mit einer aktiven Bewirtschaftung der Wälder einhergehen. Die sachgemäße forstwirtschaftliche Bewirtschaftung sollte nicht eingeschränkt werden."
In nicht als Bestattungswald genutzten Quartieren erfolgt weiterhin eine sachgemäße forstwirtschaftliche Bewirtschaftung im Sinne des Bayerischen Waldgesetz (BayWaldG). Dies ist im BPlan festgesetzt.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss:        12
Gegen den Beschluss:   0
Das Mitglied des Gemeinderates Marie-Therese Gräfin von Preysing nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

1.3           Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz


Sachbearbeiter
Straße
PLZ
Ort
Jürgen Kilger
Ditthornstraße 10
93055
Regensburg

Stellungnahme vom
Einwände
Hinweise
Keine Einwände
19.12.2023
 
x
 

Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Hinweise:
Anschreiben: "Aus den Medien und über verschiedene andere Stellen haben wir als Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz über die Planungen eines 30 ha großen Bestattungswaldes in Eching/Kronwinkl erfahren. Gerade unser regionales Steinmetzhandwerk hat größte Bedenken gegenüber dem geplanten Vorhaben, die da wären:
-         Fehlendes Konzept für eine nachhaltige Friedhofsentwicklung in der Gemeinde
-         Schaffung unnötiger Konkurrenz von Bestattungsplätzen in der Gemeinde und für die Nachbargemeinden
-         Förderung einer energieintensiven und umweltschädlichen Feuerbestattung
-         Aktivitäten, die die Bäume und den Wald unnötig belasten und schädigen
-         Beeinträchtigung einer traditionsreichen Trauer- und Erinnerungskultur
-         Zerstörung kleiner Handwerksbetriebe und damit Minimierung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
Die ausführlichen Argumente haben wir Ihnen in dem angehängten Brief nochmals mitgegeben. Wir bitten Sie daher, diese bei Ihren Entscheidungen zu berücksichtigen und sich in einem Gesprächstermin mit dem Steinmetzhandwerk dazu auszutauschen. Das regionale Handwerk braucht Ihre Unterstützung mehr denn je in dieser Angelegenheit. Ein starkes Handwerk muss auch in Ihrem Sinne einer florierenden Gemeinde sein."
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die hier zusammengefassten Bedenken werden im Rahmen des folgenden Briefes, der die ausführliche Argumentation umfasst, bearbeitet.
Brief: "Über die Medien haben wir von dem Vorhaben erfahren, dass in der Gemeinde Eching Planungen für einen Bestattungswald laufen. Hierfür wurde bereits der Bebauungsplan vom Gemeinderat positiv beschieden. Die angedachte Fläche von 30 ha stellt einen deutlich überdimensionierten Raum für Urnenbestattungen dar, auch wenn zum Start nur ein Teilbereich mit Ascheresten von Menschen ausgewiesen wird.
Die durchschnittliche Größe der bundesweit 87 vom Anbieter FriedWald betriebenen Bestattungswälder beträgt 47,5 ha. Die sechs bayerischen FriedWälder haben eine durchschnittliche Größe von 43,5 ha
und im Einzelnen:
Altmühltal in Pappenheim - 80 ha;
Spessart - 56 ha
Fränkische Schweiz - 47 ha
Schwanberg - 44 ha
Zabelstein - 28 ha
Luisenburg - 6 ha
Mit einer Fläche von 21,6 ha, die für Bestattungen genutzt werden, liegt der Bestattungswald Kronwinkl sowohl bundes- als auch bayernweit deutlich unter dem Durchschnitt.
Die Belegung der Grabstellen erfolgt abschnittsweise und nach Bedarf. Durch die Ausweisung von Familienbäumen reduziert sich die Anzahl der Grabstellen pro Baum deutlich.
Auf einer Fläche von 21,6 ha stehen maximal 1728 Bäume zur Verfügung. Davon werden etwa 2/3 als Familienbäume ausgewiesen.
An diesen sind bis zu 12 Grabstellen möglich, in der Regel liegt die Anzahl aber deutlich darunter, da nur Familienmitglieder dort beigesetzt werden. An Gemeinschaftsbäumen sind bis zu 16 Grabstellen möglich, was potentiell etwa 10 000 belegbare Ruhestätten ergibt (bezogen auf die Gesamtfläche des Bestattungswaldes d. h. aller Quartiere).
Bei einer Ruhezeit von 20 Jahren und einer Laufzeit des Vertrages von 75 Jahren verbleibt eine tatsächliche nutzbare Laufzeit von 55 Jahren.
Basierend auf den verfügbaren Grabstellen bzw. Bäumen erfordert dies einen Verkauf von Grabstellen an etwa 30 Bäumen pro Jahr für Sterbefälle und zur Vorsorge. Die Erfahrungen anderer Waldruh-Standorte zeigen, dass Bedarf und Nachfrage deutlich darüber liegen.
Die festgesetzte Anzahl von 80 Bestattungsbäumen pro Hektar ist als Maximalangabe zu verstehen. So ist es möglich, bis zu 80 Bestattungsbäume auszuweisen. Ist dies aufgrund der Bestandsstruktur, Wegeführung oder des Quartierszuschnitts nicht möglich, werden entsprechend weniger Bäume ausgewiesen.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Als Gewerk, das regelmäßig auf unseren Friedhöfen tätig ist, haben wir große Bedenken und üben Kritik an dem geplanten Vorhaben. Grundlage dafür sind langjährige Erfahrungswerte und wichtige Fachinformationen:
Auf bestehenden Friedhöfen gibt es immer mehr Freiflächen, eine sinnvolle Bedarfsprüfung und die Erarbeitung von Strukturkonzepten machen meist schnell deutlich, dass zusätzliche Urnenflächen in Wäldern gar nicht benötigt werden. Da in Ihrer Gemeinde erst vor kurzem die Erweiterung des bestehenden Friedhofes geplant wurde, erschließt sich die Eröffnung eines Bestattungswaldes erst recht nicht.
Im Rahmen der Planungen zur Erweiterung des gemeindlichen Friedhofs im Ortsteil Eching wurde der Bedarf an Erdgräbern in den nächsten 20 Jahren geprüft und ermittelt. Auf dieser Grundlage erfolgte die Erweiterungsplanung.
Die Urnenbestattung im Wald erweitert das Angebot an alternativen Bestattungsplätzen, die bisher trotz Nachfrage nicht vorhanden waren.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Vor allem Bestattungswälder, die am Bedarf vorbeigeplant werden, greifen auch in die hoheitliche Verantwortung der öffentlichen oder kirchlichen Träger von Friedhöfen der umliegenden Gemeinden ein, ohne dass diese ein Mitspracherecht bei der Entscheidung für oder gegen einen Urnenwald haben.
Unsere Friedhöfe befinden sich aufgrund der sich stark veränderten Gesellschaftsstrukturen in einem starken Wandel, viele Kommunen haben dies erkannt und sich zum Ziel gesetzt, entsprechende Friedhofs-entwicklungsplanungen (FEP) anzustoßen. Einen Bestattungswald zu eröffnen, gehört sicher nicht dazu.
Die umliegenden Gemeinden wurde frühzeitig beteiligt und erhoben keine Einwände (Gemeinden Buch am Erlbach, Bruckberg, Vilsheim, Tiefenbach und Wang, Stadt Landshut und Stadt Moosburg).
Ebenso wurde das Vorhaben mit christlichen Trägern von Friedhöfen besprochen, die keine Einwände erhoben.
Laut Auskunft vom 24.01.2024 des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration (Frau Högl, MdL) wurde
"der erste Naturfriedhof im Freistaat Bayern [.] im Jahre 2007 eröffnet. Zum Stand November 2022 gibt es 43 Naturfriedhöfe, verteilt über alle sieben Regierungsbezirke. Beschwerden, dass die Nutzung herkömmlicher Friedhöfe durch die Belegungsausfälle beeinträchtigt wäre, sind bisher nicht an das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration herangetragen worden."
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Eine gut durchdachte FEP soll den Stellenwert unserer Friedhöfe in der öffentlichen Wahrnehmung verbessern und aufzeigen, welche Aufgaben ein Friedhof zusätzlich zum Begräbnisplatz erfüllen kann und soll. Er dient als Ort der Begenung und des sozialen Miteinanders. Er ist ein geschützter Ort für trauernde Mitmenschen. Ein Friedhof ist aber auch ein öffentlicher Ort, er dient der gesellschaftlichen Erinnerung. Und doch ist jedes Grab für sich privat. Ein Friedhof löst das Spannungsfeld zwischen privater und öffentlicher Erinnerung.
Wenn nun ein solch großer Bestattungswald entsteht, werden die umliegenden Kommunen aber ebenso auch Sie mit Ihrer Gemeinde mit Ihren Grabangeboten unter großen finanziellen Druck geraten, die steigenden Kosten werden dann sicher wieder auf die verbliebenen Grabbesitzer oder die öffentliche Hand umgelegt. Und gerade dies sollte im Interesse aller verhindert werden. Denn eins liegt auf der Hand: Die Bestattungsgebühren in einem Begräbniswald kommen dem privaten Anbieter zugute, damit wird ein Stück der öffentlichen Daseinsvorsorge privatisiert.
Die Bedarfsermittlung für Erd- und Urnengräber wurde im Rahmen der Planungen für den gemeindlichen Friedhof durchgeführt und im Vorfeld der Planungen für den Bestattungswald erneut einbezogen. Das Angebot alternativer Bestattungsorte stellt eine Ergänzung des vorhandenen Angebotes dar für Menschen, die nicht auf einem traditionellen Friedhof beigesetzt werden möchten.
Die Gründe für eine Bestattung im Wald sind vielfältig. Neben der Naturnähe und der Waldkulisse ist die Ruhe ein wesentlicher Punkt. Der Wald bietet Angehörigen einen geschützten Ort für ihre Trauer und Erinnerung.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Ein weiterer Punkt sind umweltspezifische Aspekte.
Bei der Kremation von Leichen entstehen nachweislich bodenbelastende Schwermetalle, die irgendwann im Grundwasserbereich landen. Die Wälder haben in den letzten Jahrzehnten sehr stark mit den Auswirkungen des Klimawandels zu kämpfen, die Waldböden sind mit Pilzmyzel und Niedrigbewuchs mit Moosen und Flechten die Lebensversicherung der Bäume. Wenn durch die Grabungen für die Urnenkapseln genau in dieses wichtige Geflecht von Organismen eingegriffen wird, entstehen teils irreparable Schäden.
Im Umweltbericht ist dargelegt, dass das Bundesministerium für Umwelt (BMU) unter Berücksichtigung der vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen zu Urnenbestattung in Wäldern Standortbedingungen formuliert, unter denen eine Nutzung als Bestattungswald nicht erfolgen sollte:
-         Vorbelastung durch Schwermetalle
-         Stark basische oder saure Bodenverhältnisse
-         Hohe Grundwasserstände
Keines dieser Kriterien trifft im Länghart zu.
Die Belegung der Grabstellen erfolgt nach Bedarf und wurzelschonend. Seit fast 25 Jahren werden in Deutschland Bestattungswälder betrieben. Zum Stand November 2019 gab es laut BMU ca. 200 deutschlandweit. Das BMU formuliert keine bisher bekannten Schäden der Waldökosysteme durch den mechanischen Eingriff in den Wurzelbereich.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Außerdem ist die Kremation mit einem sehr hohen Energiebedarf verbunden. Der Verstorbene muss in einem Sarg mit einem Fahrzeug zum Krematorium gefahren werden. Manchmal sind das 20 Kilometer, oft aber auch 100 Kilometer und mehr. Dann erfolgt der Einäscherungsprozess, der entsprechend Energie braucht - denn der Körper wird komplett verbrannt, inklusive des Sarges. Und anschließend werden die Überreste wieder zum Bestatter oder zum Friedhof gebracht und dort beigesetzt. Auch wenn also eine Baumbestattung den Ruf einer "natürlichen, nachhaltigen" Bestattung hat, ist dies mitnichten so.
Feuerbestattungen nehmen seit Jahrzehnten zu. Mittlerweile werden in Deutschland über ¾ der Verstorbenen kremiert (78 % im Jahr 2022, Statistisches Bundesamt). Die Kremation erfolgt unabhängig von der Grabstelle. Das nächstgelegene Krematorium befindet sich in Mainburg (ca. 40 km), weitere in München, Rottal Inn oder Vilshofen. Die Notwendigkeit zum Transport entsteht demnach in jedem Fall, unabhängig davon, ob die Beisetzung im Wald oder auf einem traditionellen Friedhof erfolgt. In der Regel erfolgt der Rücktransport der Urne zum Bestatter mit der Post. Es entstehen dazu also keine zusätzlichen Fahrten.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Es gibt zudem weitere wichtige Fragen:
Wie sichert der Betreiber auf Dauer die Verkehrssicherheit in dem Gebiet? Wie wird Menschen mit körperlichen Einschränkungen der Zugang zu den Begräbnisplätzen ermöglicht?
 
Was geschieht, wenn Tiere, insbesondere Wildschweine, beginnen, die neu angelegten Begräbnisstellen aufzugraben?
 
Wie verhält es sich mit Schäden durch Sturm, Schädlingsbefall etc.?
 
 
 
 
99 Jahre Laufzeit sind für diese Themen ein nicht kalkulierbares Risiko, wer trägt dieses Risiko über Generationen von politischen Entscheidungsträgern hinweg?
Darum seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst und handeln Sie im Sinne der gesamten Gesellschaft, nicht nur zum Wohle eines privatwirtschaftlichen Unternehmens!
Die Verkehrssicherheit wird dauerhaft überprüft und ist vertraglich zwischen der Gemeinde Eching und dem Pächter abgesichert. Eine vollumfänglich barrierefreie Erschließung ist im Wald naturgemäß nicht möglich. Die geplanten Stellplätze sollen unter anderem den Zugang zum Bestattungswald erleichtern, da er oberhalb der steilen Hanglagen liegt.
Schwarzwild kommt derzeit im Länghart nicht vor. Darüberhinaus werden die Urnen tief genug beigesetzt. Weder Asche noch Urne haben einen für Wildschweine anziehenden Geruch.
Der geplante Waldumbau hat zum Ziel, die Stabilität der Bestände und der Bäume zu erhöhen. Durch Sturm ausgefallene Bäume werden ersetzt. Der Schutz vor Schädlingen ist durch die forstliche Pflege bzw. sachgemäße forstwirtschaftliche Bewirtschaftung gewährleistet.
Der Bestattungswald hat eine Laufzeit von 75 Jahren. Da die Ruhezeit 20 Jahre beträgt, ergibt sich eine effektive Laufzeit von 55 Jahren.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Natürlich haben wir als Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk auch einen sehr individuellen Blick auf unsere Friedhöfe und die Grabstätten mit ihren Grabmalen. Bis heute sind sie ein Zeichen unserer persönlichen Erinnerung, sie erzählen vom Leben des Verstorbenen und halten die Erinnerung wach. Das können kleine Plaketten mit einer Nummer nicht. Nicht umsonst sind Friedhöfe in großen bekannten Städten, aber auch in kleinen Gemeinden ein Ort der Geschichte. Jeder Mensch bleibt nicht nur im Leben ein Mensch, er bleibt es auch im Tod mit seinem Namen, seinen Lebensdaten und weiteren persönlichen Informationen. Auch deshalb sind unsere Friedhöfe Teil des Immateriellen Kulturerbes, dem sich vor allem politische Entscheidungsträger verpflichtet fühlen sollten: https://kulturerbe-friedhof.de. Das Steinmetzhandwerk schafft diese kleinen und großen Werke seit Jahrhunderten und weiß um die Bedeutung eines gekennzeichneten letzten Ortes.
In unserem Handwerk sind die Entwicklungen deutlich zu spüren. Viele Betriebe, die über Traditionen bestanden haben, führen diesen nicht fort, weil er der jungen Generation keine Zukunft bietet. Die Ausbildungszahlen sinken und ein traditionelles Handwerk stirbt letztlich aus, was auch in andere Bereichen wie Ausbau, Denkmalpflege oder Gartengestaltung spürbar wird. Eine gute Gemeindearbeit zeichnet sich dadurch aus, ein Umfeld für florierende klein- und mittelständige Unternehmen zu schaffen, die die Gemeinde oft auch in anderer Hinsicht prägen.
Wenn wir über die Landesgrenzen von Bayern schauen, gibt es Regionen, in denen der Friedhof in der öffentlichen Wahrnehmung so gut wie nicht mehr stattfindet. Wollen wir das in Bayern mit unseren Traditionen und Wertevorstellungen ebenfalls ermöglichen? Oder gehen wir den besseren Weg für den Erhalt unserer Friedhöfe und geben ihnen die Möglichkeit, sich an den Bedürfnissen der trauernden Menschen in unserer Gesellschaft zu orientieren und Angebote zu schaffen, die genau diesen Bedürfnissen gerecht werden?
Wir sehen uns in der täglichen Arbeit genau mit diesen Fragestellungen konfrontiert, oftmals werden von den Hinterbliebenen übereilt Entscheidungen getroffen, mit denen sie dann später große Probleme haben, weil es keinen definierten Ort gibt, wo sie ihre Trauer ausleben können und Trauerrituale ausüben dürfen, obwohl sie aber so wichtig für unsere menschlichen Bedürfnisse sind, um dem Verstorbenen möglichst nahe und verbunden zu sein.
Wir appellieren daher an Sie, alle genannten Aspekte umfängliche zu beleuchten. Es geht um mehr, als "nur" eine Waldfläche zu einer Urnenwaldfläche zu gestalten. Es geht um Ihre Friedhöfe in Ihrer Gemeinde, es geht um Arbeitsplätze und es geht um eine lebendige Trauerkultur. Es geht um die Menschen in Ihrer Gemeinde.
Wir stehen als Steinmetzhandwerk für Gespräche gerne zur Verfügung und hoffen auf die Berücksichtigung unserer Argumente im Sinne unserer Friedhofskultur.
Gezeichnet: Markus Steininger, Hermann Rudolph, Josef Hofmann, Sybille Trawinski, Prof. Dr. Gerd Merke"
 
 
 
 
 
Die kulturelle Bedeutung traditioneller Friedhöfe ist unbesttritten. Der Bestattungswald stellt eine Erweiterung des Angebots an alternativen Grabstellen dar, die ein Bedürfnis erfüllen, das statistisch nachgewiesenermaßen in den letzten Jahrzehnten zugenommen hat.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Entscheidung für eine Bestattung im Wald erfolgt in der Regel nicht erst bei einem akuten Sterbefall, sondern weit im Voraus. Es werden u. a. Familienbäume angeboten, die erst im Todesfall der einzelnen Familienmitglieder, also möglicherweise erst Jahrzehnte später, als Grabstelle genutzt werden.
Der Baum stellt den definierten Ort für die Trauer dar, der durch die Lage im Waldbestand die Ruhe bietet, die Andacht und Trauer ermöglichen.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss:        12
Gegen den Beschluss:   0
Das Mitglied des Gemeinderates Marie-Therese Gräfin von Preysing nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

1.4           Landratsamt Landshut - Untere Bauaufsichtsbehörde, SG 40


Sachbearbeiter
Straße
PLZ
Ort
Thomas Staudenhöchtl
Veldener Straße 15
84036
Landshut

Stellungnahme vom
Einwände
Hinweise
Keine Einwände
22.01.2024
x
 
 

Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Einwände:
"Es ist nicht ausreichend, in der Planzeichnung lediglich SO darzustellen. Auch hier ist die Zweckbestimmung zwingend darzustellen."
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Planzeichnung wird entsprechend ergänzt.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
Die Planzeichnung werden entsprechend ergänzt.

Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss:        12
Gegen den Beschluss:   0
Das Mitglied des Gemeinderates Marie-Therese Gräfin von Preysing nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

1.5           Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Abensberg-Landshut


Sachbearbeiter
Straße
PLZ
Ort
Christian Kleiner
Klötzlmüllerstraße 3
84034
Landshut

Stellungnahme vom
Einwände
Hinweise
Keine Einwände
26.01.2024
x
 
 

Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Einwände:
"Bereiche Landwirtschaft:
Aus landwirtschaftlicher Sicht liegen keine Einwände vor.
Bereich Forsten:
Vorab weisen wir darauf hin, dass diese Stellungsnahme gegenüber dem Entwurf vom 15.12.2023, den wir dem Planungsbüro Klaus + Salzberger zukommen lassen haben, aktualisiert und in diesem Zuge auch in wesentlichen Punkten geändert wurde.
Auf der für das Vorhaben vorgesehenen Fläche, auf dem Grundstück mit der Flurnummer 710 der Gemarkung Kronwinkl, befindet sich Wald nach dem § 2 Bundeswaldgesetz im Zusammenhang mit Art. 2 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG). Wald ist somit unmittelbar bzw. direkt betroffen.
Die Waldbestände weisen eine vielfältige Alters- und Baumstruktur auf.
 
Es ist vorgesehen, den Wald zukünftig zu einem großen Teil als Fläche für einen Bestattungswald inklusive Stellplätze, Anddachtsplatz und Toilette zu nutzen. Dies entspricht, nach dem aktuellen Rechtsstand, einer Änderung der Bodennutzungsart und somit einer Rodung. Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 34,1 Hektar. Davon sollen 24,5 Hektar i. S. des Waldrechts gerodet und für Zwecke des Bestattungswaldes genutzt werden. 9,6 Hektar sollen weiterhin Wald i. S. der waldrechtlichen Vorgaben bleiben. Der vorgesehene Geltungsbereich des Bestattungswaldes umfasst den überwiegenden Teil des Waldgebietes "Länghart" zwischen den Orten Kronwinkl und Viecht. Dieses Waldgebiet ist Teil des regionalen Grünzugs "Münchner Schotterebene mit südlichen Isarleiten" und zugleich einer der größten Hangleitenwälder westlich von Landshut.
Eine Rodung bedarf nach Art. 9 Abs. 2 BayWaldG einer Erlaubnis. Die Erlaubnis kann nach Art. 9 Abs. 8 BayWaldG durch den Bebauungsplan ersetzt werden. Dabei sind die Absätze 4 bis 7 des Art. 9 des BayWldG zu beachten.
 
 
 
Trotz des aktuellen Rechtsstandes, erfordert die Anlage des Bestattungswaldes keine umfangreichen Rodungen d. h. Fällung von Bäumen und Entfernen des Wurzelstocks, innerhalb der Waldbestände.
Die aktuell gehölzfreien Bereiche, die zur Anlage von Stellplätzen und Andachtsplatz genutzt werden, gehören zur Waldfläche und werden aufgrund der Teilversiegelung flächengleich ausgeglichen.
 
 
 
 
 
Durch den vorliegenden BPlan entfällt die Notwendigkeit einer Rodungserlaubnis.
Das Vorhaben liegt in der Planungsregion Landshut. In der Planungsregion sind 23 % der Gesamtfläche bewaldet. Dies liegt damit deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt von 36 %. Die hervorragenden Böden sowie die günstigen Geländeverhältnisse begünstigen die landwirtschaftliche Nutzung auf großer Fläche.
Da sich das Vorhaben in einer waldarmen Region befindet, ist ein Ziel des Waldfunktionsplanes, dass die Wälder in ihrer Flächensubstanz erhalten werden. Nach Art. 9 Abs. 5 Satz 1 soll die Rodungserlaubnis versagt werden, wenn die Rodung, wie im vorliegenden Fall, dem Waldfunktionsplan widerspricht.
Im Bestattungswald ist vorgesehen, dass die Bewirtschaftung im forstlichen Sinne so weit wie möglich eingeschränkt wird. Es ist im Wesentlichen vorgesehen nur noch Verkehrssicherungs- und Waldschutzmaßnahme durchzuführen. Die Wälder der Region Landshut leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung mit dem nachwachsenden und klimaschonenden Rohstoff Holz. Sie stärken dadurch die Wirtschaftskraft der Region und sichern Arbeitsplätze in der Forstwirtschaft und in den holzverarbeitenden Betrieben. Ein Ziel des Waldfunktionsplanes ist, dass die Leistungsfähigkeit der Wälder dauerhaft gesichert und erhöht wird, so dass eine nachhaltige Holzversorgung sichergestellt werden kann. Ein Verzicht auf Bewirtschaftung und Holznutzung soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Grundsätzlich ist der Bestattungswald mit dem Ziel des Waldfunktionsplanes nicht zu vereinbaren.
 
 
 
 
 
 
 
Auch wenn die Nutzungsänderung die rechtliche Einstufung als Rodung erfordert, bleibt der Waldbestand  erhalten und darüber hinaus die noch vorhandenen reinen Nadelholzbestände naturnah und strukturreich entwickelt.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
 
 
 
 
 
Die Ziele des Waldfunktionsplans werden auch zukünftig Grundlage der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung des Länghart sein. Die Stabilität und damit Leistungsfähigkeit des Waldes ist Grundlage eines Bestattungswaldes und somit im Sinne des Betreibers. Die Holznutzung tritt erst mit Aufnahme der Bestattungen in einem Quartier zurück.
Auch der Regionalplan für die Planungsregion Landshut hat den Walderhalt als Ziel definiert. Die Erhaltung des Waldes liegt somit im öffentlichen Interesse. Laut Art. 9 Abs. 5 Satz 2 BayWaldG soll die Rodung versagt werden, sofern das öffentliche Interesse vor den Belangen des Antragstellers den Vorrang verdient.
Darüber hinaus haben Teile im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegende Waldflächen eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und für den Bodenschutz. Zu einem großen Teil überschneiden sich diese Flächen. Diese Flächen sollen nach dem derzeitigen Entwurf des Bebauungsplanes überwiegend von der Nutzung als Bestattungswald freigehalten werden. Stattdessen sollen diese Flächen als Wald im Bebauungsplan festgesetzt werden und damit Wald im Sinne des Waldgesetzes bleiben.
Laut Regionalplan kommt auch insbesondere der Erhaltung der größeren Waldkomplexe eine heruasragende Bedeutung zu. Mit dem vorliegenden Entwurf des Sondergebietes wird der Hangleitenwald flächenmäßig erheblich unterbrochen.
Insgesamt ist eine Rodung auf der vorgesehen Fläche aus waldrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht möglich.
Laut den Planungsunterlagen des "Sondergebiet Bestattungswald Kronwinkl" sollen die vorhandenen Waldbestände in den Bestattungsquartieren möglichst erhalten bleiben. Außerdem ist, bis zur Nutzungsaufnahme als Bestattungsquartier, der vorhandene Wald regulär forstwirtschaftlich zu bewirtschaften. Insofern bleiben die Funktionen des Waldes für den lokalen, regionalen und globalen Klimaschutz, den Arten- und Biotopschutz, die Erholung und das Landschaftsbild grundsätzlich erhalten.
Auch wenn waldrechtlich eine Rodungserlaubnis erforderlich ist, erfölgt keine Rodung von Waldbeständen. Allein die Nutzungsänderung und die dadurch notwendige Ausweisung als Sondergebiet erfordert dieses waldrechtliche Instrument.
 
 
 
 
 
 
Die Hangleiten, die als Bodenschutzwald und als Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild ausgewiesen sind, werden von der Nutzung als Bestattungswald ausgenommen und nachhaltig als Laubmischwald erhalten und entwickelt.
 
Die Unterbrechung des Hangleitenwaldes erfolgt nur durch die baurechtlich notwendige Ausweisung als Sondergebiet. Die Waldbestände bleiben nachhaltig erhalten und werden zu stabilen Beständen entwickelt.
 
 
 
 
 
Die sachgemäße forstwirtschaftliche Bewirtschaftung des Waldes im Sinne des Waldgesetzes und unter Berücksichtigung der Waldfunktionen wird im BPlan festgesetzt.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Trotzdem werden sich durch die Nutzung des Waldgebietes "Länghart" als Bestattungswald folgend wesentliche Änderungen ergeben:
-           Bestattungswälder sind im rechtlichen Sinne, zumindest derzeit, keine Wälder. Sie sind im vorliegenden Fall ein Sondergebiet. Dadurch sind bei den Bestattungsflächen die Waldgesetze nicht einschlägig. Somit gelten z. B. auch die Regelungen des Bayerischen Waldgesetzes zur sachgemäßen Bewirtschaftung des Waldes nicht mehr. Darin ist unter anderem geregelt, dass die Wälder bedarfsgerecht und naturschonend zu erschließen sind und dass der Waldboden und die Waldbestände pfleglich zu behandeln sind. Auch die Auswahl von standortgemäßen Baumarten und standortheimischen Baumarten und die Nutzung der Möglichkeiten der Naturverjüngung ist darin geregelt.
Das Ziel des Bebauungsplanes ist eine Bewirtschaftung als naturnaher Laubmischwald. Es ist nicht eindeutig, was ein "naturnaher Laubmischwald" ist. Denn für diesen Begriff gibt es keine genaue Definition.
 
 
 
Die sachgemäße Bewirtschaftung der aktuell nicht als Bestattungsquartier genutzten Flächen wird zum einen durch entsprechende Festsetzungen gewährleistet und liegt zum anderen auch im Interesse des Betreibers. Stabile Bestände aus standortgerechten und einheimischen Baumarten, die naturschonend bewirtschaftet werden, sind die Grundvoraussetzung für einen Bestattungswald.
Die Umnutzung der Waldfläche erfolgt abschnittsweise. Nur in den genutzten Bestattungsquartieren überwiegt die forstliche Pflege.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
-           Die Gemeinde Eching verliert nach der aktuellen Planung 24,5 Hektar Wald. Die gesamte Waldfläche der Gemeinde Eching umfasst 786 Hektar. Somit verliert die Gemeinde Eching 3,1 % der Waldfläche. Das Bewaldungsprozent reduziert sich von 26,1 % auf 25,3 %.
Auch wenn die Umnutzung waldrechtlich einer Rodung gleichkommt, erfolgen zum Betrieb des Bestattungswaldes keine Rodungen. Die Waldfläche der Gemeinde Eching verringert sich somit nur im Sinne des Waldgesetzes. Der Biotopnutzungstyp Wald bzw. der subjektive Eindruck eines Waldes ändern sich nicht.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
-           Auch bei der Umsetzung des Pflanzenschutzrechts sind die Vorgaben für forstliche Flächen nicht einschlägig. Dies bedeutet unter anderem, dass nach der "Verordnung über die Bekämpfung schädlicher Insekten in den Wäldern" die Gemeinde Eching für die Umsetzung der Regelungen zur Borkenkäferbekämpfung zuständig ist.
Die Umsetzung der Verordnung ist vertraglich zwischen der Gemeinde Eching und dem Pächter gesichert. Die Regelungen zur Borkenkäferbekämpfung werden beachtet und umgesetzt.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
-           Auch wenn die Besuchshäufigkeit einer Grabstätte in einem Bestattungswald wesentlich geringer, wie bei einem bisher üblichen Friedhof ist, wird der Besucherverkehr im Wald langfristig sehr stark ansteigen. Bei vollständiger Belegung des Bestattungswaldes umfasst er rund 24000 Grabstellen. Zum Vergleich: die Stadt Landshut unterhält vier städtische Friedhöfe mit 16 Hektar mit circa 17000 Grabstellen.












Die bisher in Niederbayern umgesetzten Naturfriedhöfe sind alle um ein Vielfaches kleiner.
Insgesamt handelt es sich, bei dem geplanten Vorhaben, um einen der größten Friedhöfe Bayerns.
Auch die Dichte der Grabstellen pro Hektar ist mit den bisher üblichen Friedhöfen vergleichbar, bzw. sogar noch höher.










Insgesamt ist mit zunehmender Anzahl an belegten Grabstellen mit einem mittel- bis langfristig stark zunehmenden Besucherverkehr mit Fahrzeugen im und um das Friedhofsgelände zu rechnen. Insbesondere an den entsprechenden Feiertagen ist mit PKW in vierstelliger Anzahl zu rechnen, die durch die Ortschaften Kronwinkl oder Viecht den Friedhof erreichen.
Die Erfahrungswerte anderer Bestattungswälder zeigen, dass die Besucherfrequenz nach der Beisetzung innerhalb kurzer Zeit stark nachlässt. Besuche der Grabstellen erfolgen nach einigen Monaten nur mehr sporadisch, während der hellen Tagesstunden und relativ konzentriert an Freitagen und Samstagen bzw. Feiertagen. Die Belegung der Grabstellen erfolgt abschnittsweise und nach Bedarf. Durch die Ausweisung von Familienbäumen reduziert sich die Anzahl der Grabstellen pro Baum deutlich.
Der Bedarf an alternativen Bestattungsformen als Ergänzung zum bisherigen Angebot wurde im Vorfeld ermittelt und die Fläche auf dieser Grundlage ausgewiesen.
Die festgesetzte Anzahl von 80 Bestattungsbäumen pro Hektar ist als Maximalangabe zu verstehen. So ist es möglich, bis zu 80 Bestattungsbäume auszuweisen. Ist dies aufgrund der Bestandsstruktur, Wegeführung oder des Quartierszuschnitts nicht möglich, werden entsprechend weniger Bäume ausgewiesen.
Die durchschnittliche Größe der bundesweit 87 vom Anbieter FriedWald betriebenen Bestattungswälder beträgt 47,5 ha. Die sechs bayerischen FriedWälder haben eine durchschnittliche Größe von 43,5 ha:
Altmühltal in Pappenheim - 80 ha;
Spessart - 56 ha
Fränkische Schweiz - 47 ha
Schwanberg - 44 ha
Zabelstein - 28 ha
Luisenburg - 6 ha
Mit einer Fläche von 21,6 ha, die für Bestattungen genutzt werden, liegt der Bestattungswald Kronwinkl sowohl bundes- als auch bayernweit deutlich unter dem Durchschnitt.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Die Anzahl der Stellplätze orientiert sich an Erfahrungswerten anderer Bestattungswälder des Anbieters Waldruh. Die Anzahl der Trauergäste liegt im Schnitt bei 20 Personen. Bei etwa einem Drittel findet keine Trauerfeier statt oder vorher an anderer Stelle (z. B. Kirche, Trauerhalle). Die eigentliche Beisetzung findet dann im kleinen Familienkreis statt.
Da die Belegung quartiersweise über einen langen Zeitraum erfolgt, ist nicht damit zu rechnen, dass die Besucherfrequenz linear ansteigt.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
-           Es ist vorgesehen, in der Mitte des Waldes PKW-Stellplätze zu errichten. Dadurch ergibt sich ein erhebliches mehr an Fahrzeugverkehr im Wald. Es ist absehbar, dass die geplanten 20 PKW-Stellplätze für 24000 Grabstellen, mittel- bis langfristig bei Weitem nicht ausreichen. Eine Nutzung der Parkmöglichkeiten bei der Schule ist aufgrund der dann zum Teil relativ großen Entfernung zu den Grabstätten nur bedingt möglich. Auch die bisher geplante Zufahrt zum Parkplatz, einspuriger Forstweg, der nicht auf Gegenverkehr ausgelegt ist, ist zumindest mittelfristig unterdimensioniert. Die Schaffung von Ausweichmöglichkeiten, bzw. der zweispurige Ausbau des Forstweges wird notwendig werden. Zusätzlich wird eine Fahrbahn aus Schotter nicht ausreichend sein und eine Fahrbahn mit Asphaltdecke notwendig werden.
Als maximale Breite des Zufahrtweges von der Straße am Lenghardt zu den Stellplätzen wird 4,5 m festgesetzt. Die zusätzliche Teilversiegelung wird flächengleich auf dem Flurstück 429, Gemarkung Viecht, durch Erstaufforstung ausgeglichen. Eine Asphaltdecke ist nicht notwendig. Der Weg wird mit einer wassergebundenen Decke hergestellt.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Planung wird entsprechend geändert.
-           Auch die sich im Bestattungswald befindenden Fußgänger werden um ein Vielfaches mehr.
Insgesamt wird die Erholungsfunktion des Waldes beeinträchtigt.
Die Erfahrungswerte anderer Bestattungswälder des Anbieters Waldruh zeigen, dass die Besucherfrequenz nach der Beisetzung innerhalb kurzer Zeit stark nachlässt. Besuche der Grabstellen erfolgen nach einigen Monaten nur mehr sporadisch und während der hellen Tagesstunden. Eine Häufung an Feiertagen hält nicht nachhaltig an, sondern sind, unabhängig von der Gesamtbelegung, verbunden mit den Bestattungen der letzten 1 - 2 Jahren. Die Belegung der Grabstellen erfolgt abschnittsweise und nach Bedarf.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Es ist geplant, für die Besucher der Bestattungsplätze neue Wege mit dem Wegebaumaterial Hackschnitzel zu errichten. Insgesamt nimmt die Wegedichte in den Bestattungsquartieren erheblich zu. Auch wenn dies so nicht gewünscht ist, widerspricht dies dem Waldcharakter.
Zur Erschließung des Waldes mit Hackschnitzelwegen werden vorhandene Rückegassen verwendet. Der Erhalt des Waldcharakters liegt im Sinne des Betreibers. Daher ist mit einer Wegedichte, die über den Bedarf hinausgeht, nicht zu rechnen.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Insgesamt bestehen durch die Pläne Konflikte zur Waldfunktions- und Regionalplanung. Dies ist insbesondere durch die sehr große Dimension des geplanten Bestattungswaldes begründet.
Zu berücksichtigen ist auch, dass im vorliegenden Fall der Großteil eines Waldgebietes umgewandelt wird. Dies ist anders zu bewerten, wie bei Bestattungswäldern, die nur einen untergeordneten Teil eines Waldgebietes umfassen.
Durch die vorliegende Planung wird auch das große öffentliche Interesse an der Walderhaltung nur bedingt berücksichtigt.
Auch wenn die Umnutzung des Waldes waldrechtlich einer Rodung gleichkommt, bleibt der Bestand des Lenghart vollumfänglich erhalten. Der regionale Grünzug wird nicht unterbrochen. Die Waldfunktionen der überregionalen Planungen bleiben vollständig erhalten.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Trotz erheblicher kritischer Punkte beim geplanten Vorhaben gibt es jedoch keinen waldrechtlichen Ausschlussgrund.
 
Aus waldrechtlicher Sicht ist der Bestattungswald jedoch nur unter Berücksichtigung der folgenden Auflagen bzw. Punkte möglich:
-           Da auf den Abstellflächen für Kraftfahrzeuge, den Andachtsflächen und Flächen für Toilettenanlagen die Waldfunktionen erheblich eingeschränkt werden, sind für diese Flächen Ersatzaufforstungen auf bisher nicht forstlich genutzten Flächen durchzuführen. Hierzu sind bisher 441 m² vorgesehen. Wir bitten zu berücksichtigen, dass auch ein Ausgleich für den nicht überdachten Andachtsplatz notwendig ist.
Mit der Ersatzaufforstung auf dem nicht forstlichen Teil des Grundstückes mit der Flurnummer 429 der Gemarkung Viecht besteht von unserer Seite Einverständnis. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei jeder Aufforstung eines bisher nicht forstlich genutzten Grundstückes eine materiell-rechtliche Prüfung nach Art. 16 BayWaldG erforderlich ist. Dies bedeutet im vorliegenden Fall insbesondere, dass nach Art. 43 BayWaldG die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der dem aufzuforstenden Grundstück benachbarten Grundstück auf ihren Antrag zu dem Verfahren hinzuzuziehen sind. Hierzu sind sie, soweit ihr Aufenthalt bekannt, von der Einleitung des Verfahrens zu benachrichtigen.
Zu berücksichtigen ist auch, dass die Zufahrt zum Parkplatz des Bestattungswaldes spätestens ab dem Zeitpunkt auszugleichen ist, ab dem die Nutzung für die Friedhofszwecke gegenüber der forstwirtschaftlichen Nutzung überwiegt. Hierfür sind, je nach Wegbreite, mindestens 2000 m² Ersatzaufforstung einer bisher nicht forstlich genutzten Fläche notwendig.
 
 
 
 
Die Festsetzung 8.2 ist nach Einwand der Unteren Bauaufsichtsbehörde ersatzlos zu streichen. Die dort aufgeführten Nebenanlagen (u. a. nicht überdachter Andachtsplatz) bedürfen keiner Baugenehmigung, da es sich hierbei nicht um bauliche Anlagen handelt. Daraus folgt, dass auch keine Dimension der geplanten Ausstattungen angegeben werden muss. Eine Ausgleichspflicht für die in den Festsetzungen zur 1. Auslegung noch angegebenen 150 m² besteht demnach nicht.
Der Ausgleich für unvermeidbare Eingriffe erfolgt auf Flurstück 429, Gemarkung Viecht. Die Aufforstung mit standortgerechten Arten wird auf größerer Fläche umgesetzt als die notwendigen 1884 m² für ausgleichspflichtige Nebenanlagen und Ausbau der Zufahrt. Der genaue Umfang der Aufforstung steht noch nicht fest, wird aber deutlich mehr Fläche umfassen als notwendig, auch um ein Ökokonto für ggf. zukünftige weitere Nebenanlagen zu schaffen.
 
 
 
 
 
 
 
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Prüfung nach Art. 16 BayWaldG mit Beteiligung der Eigentümer und Nachbarn wird durchgeführt.
 
 
 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Als maximale Breite des Zufahrtweges von der Straße am Lenghardt zu den Stellplätzen wird 4,5 m festgesetzt. Die zusätzliche Teilversiegelung von 1443 m² wird flächengleich auf dem Flurstück 429, Gemarkung Viecht, durch Erstaufforstung ausgeglichen. Eine Asphaltdecke ist nicht notwendig. Der Weg wird mit einer wassergebundenen Decke hergestellt.
Insgesamt wird, die erfolgreiche materiell-rechtliche Prüfung nach nach Art. 16 BayWaldG vorausgesetzt, auf Flurstück 429, Gemarkung Viecht, Wald aufgeforstet. Der nach Abzug der auszugleichenden Eingriffe von 1884 m² verbleibende Bestand wird als Ökokonto für potentielle spätere Eingriffe geführt.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Planung wird entsprechend geändert.
-           Das Betretungsrecht zum Bestattungswald ist grundsätzlich jederzeit, also z. B. auch während der Nacht, zu gewährleisten. Ausnahmen sind nur bei gefährdenden Witterungsereignissen wie Sturm oder Schneebruch zugelassen.
Das Betreten des Bestattungswaldes ist jederzeit möglich. Die Einfriedung aus hölzernen Handläufen stellt keinen geschlossenen Zaun dar, sondern eine visuelle Markierung des Bestattungsquartier.
Beschlussvorschlag: Der Einwand wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
-           Um die Waldfunktionen des zu rodenden Waldgebietes bestmöglich dauerhaft zu gewährleisten, ist im Bebauungs- und Grünordnungsplan festzulegen, dass eine Bewirtschaftung des Bestattungswaldes erfolgt, die die Kriterien der Artikel 7 (Sicherung der Waldfunktionen), 9 (Erhaltung des Waldes), 13 (Betreten des Waldes), 14 (Bewirtschaftung des Waldes) und 15 (Wiederaufforstung) des Bayerischen Waldgesetzes einhält.
-           Das Ziel der nachhaltigen Holznutzung ist soweit wie möglich umzusetzen.
Die Bewirtschaftung nach den Kriterien des Waldgesetzes zur Erhaltung der Waldfunktionen werden in den Festsetzungen konkretisiert und festgesetzt.
 
 
 
Beschlussvorschlag: Der Einwand wird zur Kenntnis genommen. Die textlichen Festsetzungen werden entsprechend ergänzt.
-           Als Nachfolgenutzung für das ganze Sondergebiet ist im Bebauungsplan Wald festzulegen.
Die Folgenutzung Wald ist im BPlan festgesetzt.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Auch wenn es, unter Berücksichtigung der genannten Punkte, keinen waldrechtlichen Ausschlussgrund für die vorgelegte Planung des Bestattungswaldes gibt, empfehlen wir der Gemeinde Eching nachdrücklich, aus nachfolgenden forstfachlichen Gründen, den vorgesehenen Geltungsbereich des Bestattungswaldes erheblich zu reduzieren.
Der vorgesehene Friedhof hat mit 24000 Grabstellen eine sehr große Dimension. Dadurch entstehen insgesamt, unter anderem durch den erheblichen Besucherverkehr, eine merkliche Beeinträchtigung des vorhandenen Waldgebietes und auch der angrenzenden Ortschaften Kronwinkl und Viecht.
 
 
 
 
 
 
 
Der Bedarf an alternativen Bestattungsformen als Ergänzung zum bisherigen Angebot wurde im Vorfeld ermittelt und die Fläche auf dieser Grundlage ausgewiesen.
Die Belegung der Grabstellen erfolgt abschnittsweise und nach Bedarf. Durch die Ausweisung von Familienbäumen reduziert sich die Anzahl der Grabstellen pro Baum deutlich.
Auf einer Fläche von 21,6 ha stehen maximal 1728 Bäume zur Verfügung. Davon werden etwa 2/3 als Familienbäume ausgewiesen. An diesen sind bis zu 12 Grabstellen möglich, in der Regel liegt die Anzahl aber deutlich darunter, da nur Familienmitglieder dort beigesetzt werden. An Gemeinschaftsbäumen sind bis zu 16 Grabstellen möglich, was potentiell etwa 10 000 belegbare Ruhestätten ergibt (bezogen auf die Gesamtfläche des Bestattungswaldes d. h. aller Quartiere).
Bei einer Ruhezeit von 20 Jahren und einer Laufzeit des Vertrages von 75 Jahren verbleibt eine tatsächliche nutzbare Laufzeit von 55 Jahren. Basierend auf den verfügbaren Grabstellen bzw. Bäumen erfordert dies einen Verkauf von Grabstellen an etwa 30 Bäumen pro Jahr für Sterbefälle und zur Vorsorge. Die Erfahrungen anderer Waldruh-Standorte zeigen, dass Bedarf und Nachfrage deutlich darüber liegen.
Nach erneuter Prüfung der Bestände in den Randbereichen des Geltungsbereiches wurden weniger gut geeignete Flächen im Bereich der Hangleiten als Wald festgesetzt. Die Fläche wird durch die 430 m Höhenlinie definiert. Die für Bestattungen nutzbare Fläche verringert sich damit um ca. 2 ha auf 21,6 ha.
Die festgesetzte Anzahl von 80 Bestattungsbäumen pro Hektar ist als Maximalangabe zu verstehen. So ist es möglich, bis zu 80 Bestattungsbäume auszuweisen. Ist dies aufgrund der Bestandsstruktur, Wegeführung oder des Quartierszuschnitts nicht möglich, werden entsprechend weniger Bäume ausgewiesen.
Die Erfahrungswerte anderer Bestattungswälder des Anbieters Waldruh zeigen, dass die Besucherfrequenz nach der Beisetzung innerhalb kurzer Zeit stark nachlässt. Besuche der Grabstellen erfolgen nach einigen Monaten nur mehr sporadisch und während der hellen Tagesstunden. Eine Häufung an Feiertagen hält nicht nachhaltig an, sondern sind, unabhängig von der Gesamtbelegung, verbunden mit den Bestattungen der letzten 1 - 2 Jahren. Die Belegung der Grabstellen erfolgt abschnittsweise und nach Bedarf.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Weitere 2 ha der Hangleiten (unterhalb der 430 m Höhenlinie) werden von der Nutzung als Bestattungswald ausgenommen. Es verbleiben 21,6 ha zur Nutzung als Bestattungswald. Eine Änderung der Stellplatzanzahl ist nicht notwendig. Die Planzeichnung wird entsprechend geändert.
-           Der Bestattungswald ist im derzeitigen rechtlichen Sinne kein Wald. Dadurch kommen auf die Gemeinde zusätzliche Aufgaben zur Überwachung der Vorgaben aus dem Pflanzenschutzrecht und den notwendigen Vorgaben aus der Bebauungsplanung zu. Je kleiner die Fläche ist, desto geringer ist der Aufwand der Kommune dafür.
Die Verkehrssicherheit sowie die Einhaltung der Verordnung zur Borkenkäferbekämpfung werden dauerhaft überprüft und sind vertraglich zwischen der Gemeinde Eching und dem Pächter abgesichert.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
-           Die Gemeinde Eching verliert einen merklichen Anteil ihrer Waldfläche.
-           Der Eingriff in den regionalen Grünzug "Münchner Schotterebene mit südlichen Isarleiten" wird reduziert.
Auch wenn die Umnutzung waldrechtlich einer Rodung gleichkommt, erfolgen zum Betrieb des Bestattungswaldes keine Rodungen. Die Waldfläche der Gemeinde Eching verringert sich somit nur im Sinne des Waldgesetzes. Der Biotopnutzungstyp Wald bzw. der subjektive Eindruck eines Waldes ändern sich nicht.
Der Waldbestand des Länghart bleibt erhalten. Der regionale Grünzug wird nicht unterbrochen. Die Waldfunktionen der überregionalen Planungen bleiben vollständig erhalten.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
-           Es gibt noch keine langfristigen Erfahrungen mit Bestattungswäldern bzw. Naturfriedhöfen. Die Gefahr einer großflächigen problematischen Entwicklung des Waldgebietes wird reduziert.
Bestattungswälder werden seit 25 Jahren betrieben. Nach den bisherigen Erkenntnissen und Untersuchungen des BMU ist mit einer problematischen Entwicklung des Waldbestandes auf unvorbelasteten Böden nicht zu rechnen.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
-           Eine aktuell reduzierte Fläche des Bestattungswaldes schließt eine zukünftige Erweiterung nicht aus.
Bis zur Nutzungsaufnahme als Bestattungswald erfolgt in den Quartieren 2 bis 5 weiterhin eine sachgemäße forstwirtschaftliche Bewirtschaftung mit dem Ziel stabiler, standortgerechter und standortheimischer Waldbestände. Eine negative Entwicklung des Waldes ist durch die vorliegende Planung nicht zu erwarten.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
-           Es ist vorgesehen, dass im Rahmen der aktuellen Novellierung des Bundeswaldgesetzes Bestattungswälder zukünftig im rechtlichen Sinne Wald bleiben. Vermutlich fallen dann viele waldrechtlich problematische Aspekte weg. Aus waldrechtlicher Sicht wird die Genehmigung von Bestattungswäldern dann erheblich leichter. Außerdem wird der nachfolgende Aufwand zur Umsetzung von rechtlichen Vorgaben für die Gemeinde geringer.
Nach § 214 Abs. 3 BauGB ist für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan oder die Satzung maßgebend.
Derzeit liegt noch kein Entwurf für die Novellierung des BWaldG vor. Bisher verfügbare Informationen legen dar, dass die Novellierung in erster Linie auf eine Waldbewirtschaftung ausgelegt ist, die "durch einen gezielten Waldumbau [.] artenreiche und klimaresiliente Wälder mit überwiegend standortheimischen Baumarten" schafft (Wissenschaftlicher Beirat für Waldpolitik (WBW)). Dies betrifft i. e. L. reine Nadelholzforste.
Dies entspricht den Zielen des geplanten Waldumbaus im Lenghart zur Nutzung als Bestattungswald, der stabile und naturnahe Bestände erfordert.
Die im Zuge der Novelierung offenbar geplante Erweiterung des Waldbegriffes um Bestattungswälder, die dann Wald im Sinne des Gesetzesbleiben, ist zu begrüßen. Die vorliegende Planung steht dem nicht entgegen.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
-           Der Aufwand für die Verkehrssicherung ist bei Bestattungswäldern erheblich mehr als bei gewöhnlichen Wäldern. Denn bei Bestattungswäldern ist auch die Beseitigung der typischen des Waldes notwendig. Je nach Vertragsgestaltung und auch zukünftiger Eigentumsverhältnisse am Bestattungswald kann dieser Aufwand auf die Gemeinde Eching zukommen.
Die Verkehrssicherheit wird dauerhaft überprüft und ist vertraglich zwischen der Gemeinde Eching und dem Pächter abgesichert.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Aus den genannten Gründen schlagen wir vor, nur mit den Bestattungsquartieren Q1 und Q2 weiter zu planen. Diese beiden Bestattungsquartiere umfassen nach unserer Schätzung rund 10000 Grabstellen. Diese Flächen sollen laut Planungsentwurf als erstes für Bestattungen genutzt werden. Außerdem sind diese Flächen am besten an die angrenzende Ortschaft Kronwinkl angebunden.
Insgesamt kann die Gemeinde Eching durch eine aktuelle Reduzierung der Bestattungswaldfläche zukünftig leichter auf die Entwicklungen des Waldes "Länghart" und damit im Zusammenhang auch auf die Anbindung durch die Ortschaften Kronwinkl und Viecht reagieren.
Wenn sich die Bestattungsquartiere Q1 und Q2 bewähren und bei einer Nachfolgeplanung die Quartiere Q3, Q4 und Q5 genehmigt werden, entstehen zwar zusätzliche Kosten. Bei der großen Anzahl an Grabstellen liegen diese wohl nur bei einigen wenigen Euro pro Grabstelle.
Der Bedarf an alternativen Bestattungsformen als Ergänzung zum bisherigen Angebot wurde im Vorfeld ermittelt und die Fläche auf dieser Grundlage ausgewiesen.
Die Belegung der Grabstellen erfolgt abschnittsweise und nach Bedarf. Durch die Ausweisung von Familienbäumen reduziert sich die Anzahl der Grabstellen pro Baum deutlich.
Auf einer Fläche von 21,6 ha stehen maximal 1728 Bäume zur Verfügung. Davon werden etwa 2/3 als Familienbäume ausgewiesen. An diesen sind bis zu 12 Grabstellen möglich, in der Regel liegt die Anzahl aber deutlich darunter, da nur Familienmitglieder dort beigesetzt werden. An Gemeinschaftsbäumen sind bis zu 16 Grabstellen möglich, was potentiell etwa 10 000 belegbare Ruhestätten ergibt (bezogen auf die Gesamtfläche des Bestattungswaldes d. h. aller Quartiere).
Bei einer Ruhezeit von 20 Jahren und einer Laufzeit des Vertrages von 75 Jahren verbleibt eine tatsächliche nutzbare Laufzeit von 55 Jahren. Basierend auf den verfügbaren Grabstellen bzw. Bäumen erfordert dies einen Verkauf von Grabstellen an etwa 30 Bäumen pro Jahr für Sterbefälle und zur Vorsorge. Die Erfahrungen anderer Waldruh-Standorte zeigen, dass Bedarf und Nachfrage deutlich darüber liegen.
Nach erneuter Prüfung der Bestände in den Randbereichen des Geltungsbereiches wurden weniger gut geeignete Flächen im Bereich der Hangleiten als Wald festgesetzt. Die Fläche wird durch die 430 m Höhenlinie definiert. Die für Bestattungen nutzbare Fläche verringert sich damit um ca. 2 ha auf 21,6 ha.
Die festgesetzte Anzahl von 80 Bestattungsbäumen pro Hektar ist als Maximalangabe zu verstehen. So ist es möglich, bis zu 80 Bestattungsbäume auszuweisen. Ist dies aufgrund der Bestandsstruktur, Wegeführung oder des Quartierszuschnitts nicht möglich, werden entsprechend weniger Bäume ausgewiesen.
Die Erfahrungswerte anderer Bestattungswälder des Anbieters Waldruh zeigen, dass die Besucherfrequenz nach der Beisetzung innerhalb kurzer Zeit stark nachlässt. Besuche der Grabstellen erfolgen nach einigen Monaten nur mehr sporadisch und während der hellen Tagesstunden. Eine Häufung an Feiertagen hält nicht nachhaltig an, sondern sind, unabhängig von der Gesamtbelegung, verbunden mit den Bestattungen der letzten 1 - 2 Jahren. Die Belegung der Grabstellen erfolgt abschnittsweise und nach Bedarf.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Weitere 2 ha der Hangleiten (unterhalb der 430 m Höhenlinie) werden von der Nutzung als Bestattungswald ausgenommen. Es verbleiben 21,6 ha zur Nutzung als Bestattungswald. Eine Änderung der Stellplatzanzahl ist nicht notwendig. Die Planzeichnung wird entsprechend angepasst.
Im Übrigen haben die dem AELF Abensberg-Landshut vorgelegten Beispielfotos vom RuheForst Deister wenig mit der Realität des Waldes zwischen Kronwinkl und Viecht zu tun. Die auf den Fotos dargestellten beeindruckenden Waldbilder können im Wald bei Kronwinkl, mit kleinen Ausnahmen, bei optimalen Bedingungen erst in rund 150 Jahren erreicht werden.
Bitte informieren Sie uns weiterhin über das Bebauungsplanverfahren.
 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
Die Planung wird in den oben vorgeschlagenen Weisen geändert.

Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss:        12
Gegen den Beschluss:   0
Das Mitglied des Gemeinderates Marie-Therese Gräfin von Preysing nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.



1.6              Regierung von Niederbayern - Höhere Landesplanung, SG 24

Sachbearbeiter
Straße
PLZ
Ort
Sophia Held
Gestütstraße 10
84028
Landshut

Stellungnahme vom
Einwände
Hinweise
Keine Einwände
10.01.2024
 
x
 

Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Hinweise:
"Ziele (Z) der Raumordnung, die eine anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nach sich ziehen, sowie Grundsätze (G) der Raumordnung, die zu berücksichtigen sind:
Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen (LEP 3.3Z).
In regionalen Grünzügen sind vorrangig die zusammenhängenden Teile der freien Landschaft zu sichern (Regionalplan Landshut 13 B I 2.1.2.1 Z).
In den regionalen Grünzügen ist den Freiraumfunktionen gegenüber anderen raumbedeutsamen, mit den jeweiligen Freiraumfunktionen nicht zu vereinbarenden Nutzungen Priorität einzuräumen (RP 13 B I 2.1.2.2 Z).
Die nachfolgend bezeichneten regionalen Grünzügen werden folgende Freiraumfunktionen
-         (S) Gliederung der Siedlungsräume
-         (K) Verbesserung des Bioklimas und
-         (E) Erholungsvorsorge
Zugeordnet:
-         (.)
-         5 Münchner Schotterebene mit südlichen Isarleiten
-         (.)
Bewertung:
Das Plangebiet liegt innerhalb des vom Regionalplan Landshut ausgewiesenen regionalen Grünzugs Nr. 5 "Münchner Schotterebene mit südlichen Isarleiten" (vgl. RP 13 B I 2.1.2.3 Z). Das Sondergebiet wird durch Handlaufe ohne Zaungeflecht eingefriedet. Bauliche Anlagen sind nur im Rahmen von 20 Stellplätzen, einer Komposttoilette sowie eines überdachten Andachtsplatzes aus Holz geplant. Die Bestattung erfolgt ausschließlich durch biologisch abbaubare Urnen, wodurch weitere bauliche Anlagen nicht notwendig sind. Die für den regionalen Grünzug festgelegten Freiraumfunktionen, v. a. die Erholungsvorsorge, werden durch das Vorhaben nicht in dem Maße tangiert, dass ein Widerspruch zu dem regionalplanerischen Ziel vorliegt. Das Gelände ist nach wie vor für die Bürger zugänglich.
Auf Grund der nur sehr untergeordneten baulichen Anlagen ist insgesamt davon auszugehen, dass es sich bei der Planung nicht um eine Siedlungsfläche im Sinne des LEP handelt, die einer Anbindung bedarf. Das Anbindungsziel (vgl. LEP 3.3 Z) steht dem Vorhaben nicht entgegen.
Zusammenfassung:
Die Freiraumfunktionen des Grünzuges werden durch den Bestattungswald nicht eingeschränkt. Die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Aufgrund der Lage im regionalen Grünzug bitten wir um eine enge Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde."
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich artenschutzrechtlicher Belange hat stattgefunden.
Beschlussvorschlag: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss:        12
Gegen den Beschluss:   0
Das Mitglied des Gemeinderates Marie-Therese Gräfin von Preysing nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

1.7              Regionaler Planungsverband Landshut

Sachbearbeiter
Straße
PLZ
Ort
Peter Dreier
Gestütstraße 10
84028
Landshut

Stellungnahme vom
Einwände
Hinweise
Keine Einwände
08.01.2024
 
x
 

Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Hinweise:
"Ziele (Z) der Raumordnung, die eine anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nach sich ziehen, sowie Grundsätze (G) der Raumordnung, die zu berücksichtigen sind:
Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen (LEP 3.3Z).
In regionalen Grünzügen sind vorrangig die zusammenhängenden Teile der freien Landschaft zu sichern (Regionalplan Landshut 13 B I 2.1.2.1 Z).
In den regionalen Grünzügen ist den Freiraumfunktionen gegenüber anderen raumbedeutsamen, mit den jeweiligen Freiraumfunktionen nicht zu vereinbarenden Nutzungen Priorität einzuräumen (RP 13 B I 2.1.2.2 Z).
Die nachfolgend bezeichneten regionalen Grünzügen werden folgende Freiraumfunktionen
-         (S) Gliederung der Siedlungsräume
-         (K) Verbesserung des Bioklimas und
-         (E) Erholungsvorsorge
Zugeordnet:
-         (.)
-         5 Münchner Schotterebene mit südlichen Isarleiten
-         (.)
Bewertung:
Das Plangebiet liegt innerhalb des vom Regionalplan Landshut ausgewiesenen regionalen Grünzugs Nr. 5 "Münchner Schotterebene mit südlichen Isarleiten" (vgl. RP 13 B I 2.1.2.3 Z). Das Sondergebiet wird durch Handlaufe ohne Zaungeflecht eingefriedet. Bauliche Anlagen sind nur im Rahmen von 20 Stellplätzen, einer Komposttoilette sowie eines überdachten Andachtsplatzes aus Holz geplant. Die Bestattung erfolgt ausschließlich durch biologisch abbaubare Urnen, wodurch weitere bauliche Anlagen nicht notwendig sind. Die für den regionalen Grünzug festgelegten Freiraumfunktionen, v. a. die Erholungsvorsorge, werden durch das Vorhaben nicht in dem Maße tangiert, dass ein Widerspruch zu dem regionalplanerischen Ziel vorliegt. Das Gelände ist nach wie vor für die Bürger zugänglich.
Auf Grund der nur sehr untergeordneten baulichen Anlagen ist insgesamt davon auszugehen, dass es sich bei der Planung nicht um eine Siedlungsfläche im Sinne des LEP handelt, die einer Anbindung bedarf. Das Anbindungsziel (vgl. LEP 3.3 Z) steht dem Vorhaben nicht entgegen.
Zusammenfassung:
Die Freiraumfunktionen des Grünzuges werden durch den Bestattungswald nicht eingeschränkt. Die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Aufgrund der Lage im regionalen Grünzug bitten wir um eine enge Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde."
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich artenschutzrechtlicher Belange hat stattgefunden.
Beschlussvorschlag: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss:        12
Gegen den Beschluss:   0
Das Mitglied des Gemeinderates Marie-Therese Gräfin von Preysing nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

2        Prüfung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Von der Öffentlichkeit wurden Stellungnahmen abgegeben:

2.1     Bundesverband Deutscher Steinmetze


Sachbearbeiter
Straße
PLZ
Ort
Karl Braun
Am Lurzenhof 10 b
84036
Landshut

Stellungnahme vom
Einwände
Hinweise
Keine Einwände
17.01.2024
 
x
 

Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Brief: "Über die Medien haben wir von dem Vorhaben erfahren, dass in der Gemeinde Eching Planungen für einen Bestattungswald laufen. Hierfür wurde bereits der Bebauungsplan vom Gemeinderat positiv beschieden. Die angedachte Fläche von 30 ha stellt einen deutlich überdimensionierten Raum für Urnenbestattungen dar, auch wenn zum Start nur ein Teilbereich mit Ascheresten von Menschen ausgewiesen wird.
Die durchschnittliche Größe der bundesweit 87 vom Anbieter FriedWald betriebenen Bestattungswälder beträgt 47,5 ha. Die sechs bayerischen FriedWälder haben eine durchschnittliche Größe von 43,5 ha
und im Einzelnen:
Altmühltal in Pappenheim - 80 ha;
Spessart - 56 ha
Fränkische Schweiz - 47 ha
Schwanberg - 44 ha
Zabelstein - 28 ha
Luisenburg - 6 ha
Mit einer Fläche von 21,6 ha, die für Bestattungen genutzt werden, liegt der Bestattungswald Kronwinkl sowohl bundes- als auch bayernweit deutlich unter dem Durchschnitt.
Die Belegung der Grabstellen erfolgt abschnittsweise und nach Bedarf. Durch die Ausweisung von Familienbäumen reduziert sich die Anzahl der Grabstellen pro Baum deutlich.
Auf einer Fläche von 21,6 ha stehen maximal 1728 Bäume zur Verfügung. Davon werden etwa 2/3 als Familienbäume ausgewiesen.
An diesen sind bis zu 12 Grabstellen möglich, in der Regel liegt die Anzahl aber deutlich darunter, da nur Familienmitglieder dort beigesetzt werden. An Gemeinschaftsbäumen sind bis zu 16 Grabstellen möglich, was potentiell etwa 10 000 belegbare Ruhestätten ergibt (bezogen auf die Gesamtfläche des Bestattungswaldes d. h. aller Quartiere).
Bei einer Ruhezeit von 20 Jahren und einer Laufzeit des Vertrages von 75 Jahren verbleibt eine tatsächliche nutzbare Laufzeit von 55 Jahren.
Basierend auf den verfügbaren Grabstellen bzw. Bäumen erfordert dies einen Verkauf von Grabstellen an etwa 30 Bäumen pro Jahr für Sterbefälle und zur Vorsorge. Die Erfahrungen anderer Waldruh-Standorte zeigen, dass Bedarf und Nachfrage deutlich darüber liegen.
Die festgesetzte Anzahl von 80 Bestattungsbäumen pro Hektar ist als Maximalangabe zu verstehen. So ist es möglich, bis zu 80 Bestattungsbäume auszuweisen. Ist dies aufgrund der Bestandsstruktur, Wegeführung oder des Quartierszuschnitts nicht möglich, werden entsprechend weniger Bäume ausgewiesen.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Als Gewerk, das regelmäßig auf unseren Friedhöfen tätig ist, haben wir große Bedenken und üben Kritik an dem geplanten Vorhaben. Grundlage dafür sind langjährige Erfahrungswerte und wichtige Fachinformationen:
Auf bestehenden Friedhöfen gibt es immer mehr Freiflächen, eine sinnvolle Bedarfsprüfung und die Erarbeitung von Strukturkonzepten machen meist schnell deutlich, dass zusätzliche Urnenflächen in Wäldern gar nicht benötigt werden. Da in Ihrer Gemeinde erst vor kurzem die Erweiterung des bestehenden Friedhofes geplant wurde, erschließt sich die Eröffnung eines Bestattungswaldes erst recht nicht.
Im Rahmen der Planungen zur Erweiterung des gemeindlichen Friedhofs im Ortsteil Eching wurde der Bedarf an Erdgräbern in den nächsten 20 Jahren geprüft und ermittelt. Auf dieser Grundlage erfolgte die Erweiterungsplanung.
Die Urnenbestattung im Wald erweitert das Angebot an alternativen Bestattungsplätzen, die bisher trotz Nachfrage nicht vorhanden waren.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Vor allem Bestattungswälder, die am Bedarf vorbeigeplant werden, greifen auch in die hoheitliche Verantwortung der öffentlichen oder kirchlichen Träger von Friedhöfen der umliegenden Gemeinden ein, ohne dass diese ein Mitspracherecht bei der Entscheidung für oder gegen einen Urnenwald haben.
Unsere Friedhöfe befinden sich aufgrund der sich stark veränderten Gesellschaftsstrukturen in einem starken Wandel, viele Kommunen haben dies erkannt und sich zum Ziel gesetzt, entsprechende Friedhofs-entwicklungsplanungen (FEP) anzustoßen. Einen Bestattungswald zu eröffnen, gehört sicher nicht dazu.
Die umliegenden Gemeinden wurde frühzeitig beteiligt und erhoben keine Einwände (Gemeinden Buch am Erlbach, Bruckberg, Vilsheim, Tiefenbach und Wang, Stadt Landshut und Stadt Moosburg).
Ebenso wurde das Vorhaben mit christlichen Trägern von Friedhöfen besprochen, die keine Einwände erhoben.
Laut Auskunft vom 24.01.2024 des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration (Frau Högl, MdL) wurde
"der erste Naturfriedhof im Freistaat Bayern [.] im Jahre 2007 eröffnet. Zum Stand November 2022 gibt es 43 Naturfriedhöfe, verteilt über alle sieben Regierungsbezirke. Beschwerden, dass die Nutzung herkömmlicher Friedhöfe durch die Belegungsausfälle beeinträchtigt wäre, sind bisher nicht an das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration herangetragen worden."
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Eine gut durchdachte FEP soll den Stellenwert unserer Friedhöfe in der öffentlichen Wahrnehmung verbessern und aufzeigen, welche Aufgaben ein Friedhof zusätzlich zum Begräbnisplatz erfüllen kann und soll. Er dient als Ort der Begenung und des sozialen Miteinanders. Er ist ein geschützter Ort für trauernde Mitmenschen. Ein Friedhof ist aber auch ein öffentlicher Ort, er dient der gesellschaftlichen Erinnerung. Und doch ist jedes Grab für sich privat. Ein Friedhof löst das Spannungsfeld zwischen privater und öffentlicher Erinnerung.
Wenn nun ein solch großer Bestattungswald entsteht, werden die umliegenden Kommunen aber ebenso auch Sie mit Ihrer Gemeinde mit Ihren Grabangeboten unter großen finanziellen Druck geraten, die steigenden Kosten werden dann sicher wieder auf die verbliebenen Grabbesitzer oder die öffentliche Hand umgelegt. Und gerade dies sollte im Interesse aller verhindert werden. Denn eins liegt auf der Hand: Die Bestattungsgebühren in einem Begräbniswald kommen dem privaten Anbieter zugute, damit wird ein Stück der öffentlichen Daseinsvorsorge privatisiert.
Die Bedarfsermittlung für Erd- und Urnengräber wurde im Rahmen der Planungen für den gemeindlichen Friedhof durchgeführt und im Vorfeld der Planungen für den Bestattungswald erneut einbezogen. Das Angebot alternativer Bestattungsorte stellt eine Ergänzung des vorhandenen Angebotes dar für Menschen, die nicht auf einem traditionellen Friedhof beigesetzt werden möchten.
Die Gründe für eine Bestattung im Wald sind vielfältig. Neben der Naturnähe und der Waldkulisse ist die Ruhe ein wesentlicher Punkt. Der Wald bietet Angehörigen einen geschützten Ort für ihre Trauer und Erinnerung.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Ein weiterer Punkt sind umweltspezifische Aspekte.
Bei der Kremation von Leichen entstehen nachweislich bodenbelastende Schwermetalle, die irgendwann im Grundwasserbereich landen. Die Wälder haben in den letzten Jahrzehnten sehr stark mit den Auswirkungen des Klimawandels zu kämpfen, die Waldböden sind mit Pilzmyzel und Niedrigbewuchs mit Moosen und Flechten die Lebensversicherung der Bäume. Wenn durch die Grabungen für die Urnenkapseln genau in dieses wichtige Geflecht von Organismen eingegriffen wird, entstehen teils irreparable Schäden.
Im Umweltbericht ist dargelegt, dass das Bundesministerium für Umwelt (BMU) unter Berücksichtigung der vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen zu Urnenbestattung in Wäldern Standortbedingungen formuliert, unter denen eine Nutzung als Bestattungswald nicht erfolgen sollte:
-         Vorbelastung durch Schwermetalle
-         Stark basische oder saure Bodenverhältnisse
-         Hohe Grundwasserstände
Keines dieser Kriterien trifft im Länghart zu.
Die Belegung der Grabstellen erfolgt nach Bedarf und wurzelschonend. Seit fast 25 Jahren werden in Deutschland Bestattungswälder betrieben. Zum Stand November 2019 gab es laut BMU ca. 200 deutschlandweit. Das BMU formuliert keine bisher bekannten Schäden der Waldökosysteme durch den mechanischen Eingriff in den Wurzelbereich.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Außerdem ist die Kremation mit einem sehr hohen Energiebedarf verbunden. Der Verstorbene muss in einem Sarg mit einem Fahrzeug zum Krematorium gefahren werden. Manchmal sind das 20 Kilometer, oft aber auch 100 Kilometer und mehr. Dann erfolgt der Einäscherungsprozess, der entsprechend Energie braucht - denn der Körper wird komplett verbrannt, inklusive des Sarges. Und anschließend werden die Überreste wieder zum Bestatter oder zum Friedhof gebracht und dort beigesetzt. Auch wenn also eine Baumbestattung den Ruf einer "natürlichen, nachhaltigen" Bestattung hat, ist dies mitnichten so.
Feuerbestattungen nehmen seit Jahrzehnten zu. Mittlerweile werden in Deutschland über ¾ der Verstorbenen kremiert (78 % im Jahr 2022, Statistisches Bundesamt). Die Kremation erfolgt unabhängig von der Grabstelle. Das nächstgelegene Krematorium befindet sich in Mainburg (ca. 40 km), weitere in München, Rottal Inn oder Vilshofen. Die Notwendigkeit zum Transport entsteht demnach in jedem Fall, unabhängig davon, ob die Beisetzung im Wald oder auf einem traditionellen Friedhof erfolgt. In der Regel erfolgt der Rücktransport der Urne zum Bestatter mit der Post. Es entstehen dazu also keine zusätzlichen Fahrten.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Es gibt zudem weitere wichtige Fragen:
Wie sichert der Betreiber auf Dauer die Verkehrssicherheit in dem Gebiet? Wie wird Menschen mit körperlichen Einschränkungen der Zugang zu den Begräbnisplätzen ermöglicht?
 
Was geschieht, wenn Tiere, insbesondere Wildschweine, beginnen, die neu angelegten Begräbnisstellen aufzugraben?
 
Wie verhält es sich mit Schäden durch Sturm, Schädlingsbefall etc.?
 
 
 
 
99 Jahre Laufzeit sind für diese Themen ein nicht kalkulierbares Risiko, wer trägt dieses Risiko über Generationen von politischen Entscheidungsträgern hinweg?
Darum seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst und handeln Sie im Sinne der gesamten Gesellschaft, nicht nur zum Wohle eines privatwirtschaftlichen Unternehmens!
Die Verkehrssicherheit wird dauerhaft überprüft und ist vertraglich zwischen der Gemeinde Eching und dem Pächter abgesichert. Eine vollumfänglich barrierefreie Erschließung ist im Wald naturgemäß nicht möglich. Die geplanten Stellplätze sollen unter anderem den Zugang zum Bestattungswald erleichtern, da er oberhalb der steilen Hanglagen liegt.
Schwarzwild kommt derzeit im Länghart nicht vor. Darüberhinaus werden die Urnen tief genug beigesetzt. Weder Asche noch Urne haben einen für Wildschweine anziehenden Geruch.
Der geplante Waldumbau hat zum Ziel, die Stabilität der Bestände und der Bäume zu erhöhen. Durch Sturm ausgefallene Bäume werden ersetzt. Der Schutz vor Schädlingen ist durch die forstliche Pflege bzw. sachgemäße forstwirtschaftliche Bewirtschaftung gewährleistet.
Der Bestattungswald hat eine Laufzeit von 75 Jahren. Da die Ruhezeit 20 Jahre beträgt, ergibt sich eine effektive Laufzeit von 55 Jahren.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Natürlich haben wir als Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk auch einen sehr individuellen Blick auf unsere Friedhöfe und die Grabstätten mit ihren Grabmalen. Bis heute sind sie ein Zeichen unserer persönlichen Erinnerung, sie erzählen vom Leben des Verstorbenen und halten die Erinnerung wach. Das können kleine Plaketten mit einer Nummer nicht. Nicht umsonst sind Friedhöfe in großen bekannten Städten, aber auch in kleinen Gemeinden ein Ort der Geschichte. Jeder Mensch bleibt nicht nur im Leben ein Mensch, er bleibt es auch im Tod mit seinem Namen, seinen Lebensdaten und weiteren persönlichen Informationen. Auch deshalb sind unsere Friedhöfe Teil des Immateriellen Kulturerbes, dem sich vor allem politische Entscheidungsträger verpflichtet fühlen sollten: https://kulturerbe-friedhof.de. Das Steinmetzhandwerk schafft diese kleinen und großen Werke seit Jahrhunderten und weiß um die Bedeutung eines gekennzeichneten letzten Ortes.
In unserem Handwerk sind die Entwicklungen deutlich zu spüren. Viele Betriebe, die über Traditionen bestanden haben, führen diesen nicht fort, weil er der jungen Generation keine Zukunft bietet. Die Ausbildungszahlen sinken und ein traditionelles Handwerk stirbt letztlich aus, was auch in andere Bereichen wie Ausbau, Denkmalpflege oder Gartengestaltung spürbar wird. Eine gute Gemeindearbeit zeichnet sich dadurch aus, ein Umfeld für florierende klein- und mittelständige Unternehmen zu schaffen, die die Gemeinde oft auch in anderer Hinsicht prägen.
Wenn wir über die Landesgrenzen von Bayern schauen, gibt es Regionen, in denen der Friedhof in der öffentlichen Wahrnehmung so gut wie nicht mehr stattfindet. Wollen wir das in Bayern mit unseren Traditionen und Wertevorstellungen ebenfalls ermöglichen? Oder gehen wir den besseren Weg für den Erhalt unserer Friedhöfe und geben ihnen die Möglichkeit, sich an den Bedürfnissen der trauernden Menschen in unserer Gesellschaft zu orientieren und Angebote zu schaffen, die genau diesen Bedürfnissen gerecht werden?
Wir sehen uns in der täglichen Arbeit genau mit diesen Fragestellungen konfrontiert, oftmals werden von den Hinterbliebenen übereilt Entscheidungen getroffen, mit denen sie dann später große Probleme haben, weil es keinen definierten Ort gibt, wo sie ihre Trauer ausleben können und Trauerrituale ausüben dürfen, obwohl sie aber so wichtig für unsere menschlichen Bedürfnisse sind, um dem Verstorbenen möglichst nahe und verbunden zu sein.
Wir appellieren daher an Sie, alle genannten Aspekte umfängliche zu beleuchten. Es geht um mehr, als "nur" eine Waldfläche zu einer Urnenwaldfläche zu gestalten. Es geht um Ihre Friedhöfe in Ihrer Gemeinde, es geht um Arbeitsplätze und es geht um eine lebendige Trauerkultur. Es geht um die Menschen in Ihrer Gemeinde.
Wir stehen als Steinmetzhandwerk für Gespräche gerne zur Verfügung und hoffen auf die Berücksichtigung unserer Argumente im Sinne unserer Friedhofskultur.
Gezeichnet: Markus Steininger, Hermann Rudolph, Josef Hofmann, Sybille Trawinski, Prof. Dr. Gerd Merke"
 
 
 
 
 
Die kulturelle Bedeutung traditioneller Friedhöfe ist unbesttritten. Der Bestattungswald stellt eine Erweiterung des Angebots an alternativen Grabstellen dar, die ein Bedürfnis erfüllen, das statistisch nachgewiesenermaßen in den letzten Jahrzehnten zugenommen hat.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Entscheidung für eine Bestattung im Wald erfolgt in der Regel nicht erst bei einem akuten Sterbefall, sondern weit im Voraus. Es werden u. a. Familienbäume angeboten, die erst im Todesfall der einzelnen Familienmitglieder, also möglicherweise erst Jahrzehnte später, als Grabstelle genutzt werden.
Der Baum stellt den definierten Ort für die Trauer dar, der durch die Lage im Waldbestand die Ruhe bietet, die Andacht und Trauer ermöglichen.
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss:        12
Gegen den Beschluss:   0
Das Mitglied des Gemeinderates Marie-Therese Gräfin von Preysing nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.



Eching, 26.02.2024
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat stimmt den jeweiligen Einzelbeschlüssen zur Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen zum Flächennutzungsplandeckblatt Nr. 35 "SO Bestattungswald Kronwinkl" mit den o.g. beschlossenen Änderungen zu.
Die beschlossenen Änderungen sind vom Planungsbüro in den Deckblatt einzuarbeiten.     

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
Anwesende Mitglieder:
13
 
Das Mitglied des Gemeinderates Marie-Therese Gräfin von Preysing nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 



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