Erlass der Gebührensatzung für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Kronwinkl
Sachvortrag:
Die Beförderung von Kindern von der Mittagsbetreuung nach Hause mit dem Schulbus zählt nicht zur gesetzlichen Schülerbeförderung und ist, analog der Busgebühren der Kindergartenkinder, gebührenpflichtig. Die Änderungen sind markiert und der Anlage im Ratsinformationssystem zu entnehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Gebührensatzung für die Benutzung der Mittagsbetreuung in der vorgelegten Form und ermächtigt den Vorsitzenden die Satzung auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.
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