Der Antragsteller stellt für die Errichtung einer Einfriedung im Ortsteil Viecht auf der Flur-Nr. 54/32 der Gemarkung Viecht, eine formlose Bauvoranfrage.
Der Antragsteller möchte hier eine Einfriedung mit 180 cm errichten.
Dabei würde der Bauherr in folgenden Punkten eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Lenghardtbreite" benötigen:
- Einfriedungen: Höhe: Über Straßen- bzw. Gehsteigoberkante höchstens 1,20 m
Der Bauausschuss wie auch die Verwaltung haben seit 2020 immer auf die letzten Höhenfestsetzungen in einem Bebauungsplan für Wohnbaugrundstück verwiesen.
Im Bebauungsplan "An der Berghofener Straße" sind folgende Zaunhöhen vorgeschrieben:
- Straßenseitig 120 cm
Der Bau-, Umwelt- und Mobilitätsausschusssitzung stimmt der vorgelegten formlosen Bauvoranfrage zu und stellt das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Beschluss 2:
Der Bau-, Umwelt- und Mobilitätsausschusssitzung beschließt folgenden Grundsatzbeschluss.
Künftig kann bereits die Verwaltung Anträge auf Einfriedungen über 1,20 m (straßenseitig) und über 1,60 m (im Übrigen), im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes für Wohnbebauung, zurückweisen.
Abstimmungsergebnis zu Beschluss 1:
Ja-Stimmen: | 0 |
Nein-Stimmen: | 5 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 5 |
Abstimmungsergebnis zu Beschluss 2:
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 5 |