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öffentlich


Formlose Bauvoranfrage - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Ortsteil Berghofen, Flur-Nr. 1414/54, Gemarkung Berghofen



Sachvortrag:
 
Der Antragsteller stellt für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Ortsteil Berghofen auf der Flur-Nr. 1414/54, Gemarkung Berghofen eine formlose Bauvoranfrage.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Schmiedfeld".
Der Antragsteller frägt ob ein Gebäude mit Walmdach und Firstrichtung Ost-West möglich wäre.
 
 
Inhalt entnommen von der Sitzung vom 11.09.2023 - Bau-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss
Der Antragsteller beantragt für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Ortsteil Berghofen auf der Flur-Nr. 1414/28 Tfl., Gemarkung Berghofen einen Bauvorbescheid.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Schmiedfeld".
Die Nachbarzustimmungen sind teilweise vorhanden.
 
Fragen zum Antrag auf Vorbescheid
 
Die zur Bebauung vorgesehene Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Schmiedfeld" im Ortsteil Berghofen der Gemeinde Eching. Im Zuge der Bebauung wurde das Grundstück Birnenstraße 8 (Parzelle 16) zwischen den Grundstücken Birnenstraße 6 (Parzelle 17) und Birnenstraße 10 (Parzelle 15) aufgeteilt.
Das Grundstück Birnenstraße 10 soll nun wieder geteilt werden und auf dem neu entstehenden Grundstück Birnenstraße 8 mit 400 m² Größe soll ein Einfamilienwohnhaus mit Garage gebaut werden.
 
Dazu sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig:
 
1.      Punkt 0.2.1: Grundstücksgröße 400 m² statt mindestens 570 m²
2.      Punkt 0.3 und 2.1.1: Firstrichtung Ost-West statt Nord-Süd
3.      Punkt 0.4.1: Stützmauern sind gem. Bebauungsplan unzulässig, aber aufgrund der
Geländesituation an der Nordseite (Garage) notwendig.
4.      Punkt 0.5.1: Um die Garagenhöhe an der Nordgrenze möglichst gering zu halten soll das Dach als flach geneigtes Satteldach oder Flachdach ausgeführt werden und nicht die Dachneigung des Wohnhauses erhalten
5.      Punkt 0.5.1: Die geplante Wandhöhe der Garage überschreitet die Maximalhöhe gem. Bebauungsplan (3,00 m) um bis zu 77 cm. Eine Abstandsflächenübernahme wird durchgeführt.
6.      Punkt 0.6.1: Aufgrund der bestehenden Geländesituation beträgt die Wandhöhe im Bereich der Auffüllung 5,05 m ab bestehendem Gelände (zulässig: 4,75 m). Im fertigen Zustand wird die Wandhöhe von 4,75 m eingehalten.
7.      Punkt 0.6.1: Aufgrund der bestehenden Geländesituation ist im Nordwesten des Grundstücks eine Geländeaufschüttung von bis zu ca. 85 cm notwendig. Gemäß Bebauungsplan sind max. 50 cm zulässig.
8.      Punkt 3.3: Die Baugrenzen werden im Nordosten um ca. 3,55 m² und im Südwesten des Wohnhauses um ca. 9,45 m² überschritten.
 
Die oben unter Punkt 1 bis 8 genannten Befreiungen werden beantragt.
 
Protokoll:
Der Bau-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss stellt den Antrag zurück. Es sollen Alternativen bzgl. der Firstrichtung aufgezeigt werden.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat stellt die nötigen Befreiungen sowie das gemeindliche Einvernehmen hierzu in Aussicht, soweit das Gebäude ein Walmdach erhält und auf einer Baulinie mit den bestehenden Gebäuden errichtet wird..  

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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Gemeinde Eching
Viecht, Hauptstraße 12, 84174 Eching
Tel.: 08709 9247-0
E-Mail: gemeinde@eching-ndb.de
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