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öffentlich


Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "GE Hanselmühle Point 3" durch das Deckblatt Nr. 1



Sachvortrag:
 
Mit E-Mail vom 14.11.2023 beantragt Herr Maximilian Sedlmaier für die Firma Autohaus Rudolf Sedlmaier e.K. die Änderung des Bebauungsplanes GE Hanselmühle Point 3 durch das Deckblatt
Nr. 1.
Auf der Flur-Nr. 78/3, Gem. Berghofen soll eine Unterstellhalle in einem Bereich errichtet werden, welcher im Bebauungsplan als private Grünfläche ausgewiesen ist.
Einen Bauantrag hierzu, ohne Änderung des Bebauungsplanes, hat das Landratsamt Landshut abgelehnt.
Um auf der Flur-Nr. 78/2 eine zusätzliche untergeordnete Bebauung (Garagen) zu ermöglichen, wird beantragt die Baugrenzen 10 m in die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 78/2 u. 78/3, Gem. Berghofen zu erweitern.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes "GE Hanselmühle Point 3" wie vorgetragen zu.
Die zusätzlich versiegelte Fläche auf den Flur-Nrn. 78/2 u. 78/3 sowie die bereits versiegelte Fläche auf der Flur-Nr. 78 sind entsprechend auszugleichen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
Anwesende Mitglieder:
16
 
Das Mitglied des Gemeinderates Maximilian Sedlmaier nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
 

 



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Tel.: 08709 9247-0
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