Es wurde vorab die Jahresrechnung für das Jahr 2021 im RIS zur Verfügung gestellt. In dem ebenfalls vorab digital zur Verfügung gestellten Rechenschaftsbericht ist die Jahresrechnung erläutert (Art. 102 Abs. 1 GO)
Folgendes Ergebnis konnte erzielt werden:
Der Überschuss wurde im Haushaltjahr 2021 der allgemeinen Rücklage zugeführt und im Haushaltsjahr 2022 zur Kassenbestandsverstärkung wieder entnommen.
Beschluss:
Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Eching für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. Alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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