Die Verzinsung des Anlagekapitals soll sich nach der VV Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren.
Für die Fortschreibung der Vermögensbuchführung 2022 für den Bereich Abwasserbeseitigung wird von der Verwaltung - auf Empfehlung von der Kommunalberatung Dr. Schulte Röder i. V. m. der Fachzeitschrift "Die Gemeindekasse" - vorgeschlagen, den kalkulatorischen Zinssatz von 2,75 % auf 2,5 % zu senken.
Beschluss:
Der kalkulatorische Zinssatz für die Vermögensbuchführung 2022 im Bereich Abwasserbeseitigung wird mit 2,5 % beschlossen.
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