Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Ortsteil Weixerau, Flur-Nr. 122, Gemarkung Berghofen
Sachvortrag:
Der Antragsteller beantragt für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Ortsteil Weixerau auf der Flur-Nr. 122, Gemarkung Berghofen eine Baugenehmigung.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Weixerau.
Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Die Nachbarzustimmungen sind vollständig vorhanden.
Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung am 24.07.2023 als formlose Bauvoranfrage behandelt. Ein Auszug aus der Niederschrift wurde den Sitzungsunterlagen beigefügt.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- u. Mobilitätsausschuss stimmt dem Bauantrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
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