Erlass der Satzung für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Kronwinkl
Sachvortrag:
In der Praxis zeigte sich, dass u. a. die Prioritätenliste bei der Platzvergabe, vorzulegende Unterlagen sowie verschiedene konkretere Formulierungen in der Benutzungssatzung erforderlich sind.
Die Änderungen gegenüber der derzeitigen Satzung (s. Anlage im RIS) sind markiert.
Beschluss:
Die Satzung für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Kronwinkl wird in der vorgelegten Form beschlossen. Der Vorsitzende wird ermächtigt die Satzung auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.
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