Der Antragsteller beantragt für die Sanierung, Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung im Ortsteil Viecht, Flur-Nrn. 527/2 u. 526/8, Gemarkung Viecht eine formlose Bauvoranfrage.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Viecht - Unterfeld".
Die Wandhöhe von 6,5 m talseitig wird eingehalten, bergseitig sind keine Angaben im B-Plan enthalten.
Lt. B-Plan überschreitet der Erker die Baulinie um 2 m, das sind 14,25 m²; hierfür wäre eine Befreiung notwendig.
Alles andere erfüllt die Vorgaben des B-Planes laut Planer.
Bzgl. der Nachbarzustimmungen liegen keine Angaben vor.
Der Bau-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss stimmt der formlosen Bauvoranfrage zu und stellt das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 5 |