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öffentlich


Genehmigung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben 2023



Sachvortrag:
 
Laut § 12 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist der Bürgermeister befugt, über überplanmäßige Ausgaben bis 10.000 € bzw. außerplanmäßige Ausgaben bis 5.000 € im Einzelfall zu entscheiden. Gem. § 8 Abs. 3 Buchst. B der Geschäftsordnung wäre diese Angelegenheit im Aufgabenbereich des Haupt- und Finanzausschusses.
Mit Buchungsstand 15.12.2023 sind folgende überplan- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche nicht automatisch über Deckungsringe gedeckt sind, entstanden. Keine dieser Ausgaben ist erheblich (> 1 % der Gesamtausgaben und somit über rund 267.000 €). Die Deckung ist jeweils gewährleistet.
 

Verwaltungshaushalt:
 
Überplanmäßige Ausgaben: Gemeindestraßen - Straßenunterhalt HhSt. 0.6300.5130
Ansatz:                        250.000,00 €
Rechnungsergebnis:     298.074,88 €
Überschreitung:              48.145,29 €
 
Grund der Überschreitung:
Die Ansätze für die bereits beschlossenen Straßensanierungsmaßnahmen aus dem LV 2022 wurden eingehalten, ebenso die beschlossenen Markierungsarbeiten und Kieswegesanierung. Die Mehrausgaben entstanden hauptsächlich durch eine Vielzahl an Mäh- und Freischneidearbeiten, kleineren Unterhaltsmaßnahmen sowie Entsorgungskosten von Sandfangrückständen.
 
Deckung durch Minderausgaben bei:
-        0.6102.6555 Minderausgaben Orts- und Regionalplanung- Planungskosten, BPl. 15.400,00 €
-        0.6750.5130 Straßenreinigung                                                                             3.200,00 €
-        0.9141.8500 Allgemeine Deckungsreserve                                                          15.000,00 €
-        0.4680.5810 Küche - Lebensmittel                                                                     14.545,29 €
 
 
 
Überplanmäßige Ausgaben Neubau Feuerwehrhaus - Baunebenkosten HhSt.1.1300.9490
Ansatz:                        350.000,00 €
Rechnungsergebnis:     399.972,25 €
Überschreitung:              49.972,25 €
 
Grund der Überschreitung:
Zu niedrige Schätzung im Zuge der Haushaltsplanung für die in 2023 anfallenden Baunebenkosten
 
Deckung durch Minderausgaben bei Neubau Feuerwehrhaus- Baukosten (1.1300.9400)
 
 
 
Überplanmäßige Ausgaben Neubau Bauhof - Baunebenkosten HhSt.1.7711.9490
Ansatz:                        200.000,00 €
Rechnungsergebnis:     271.912,48 €
Überschreitung:              71.912,48 €
 
Grund der Überschreitung:
Zu niedrige Schätzung im Zuge der Haushaltsplanung für die in 2023 anfallenden Baunebenkosten.
 
Deckung durch Minderausgaben bei Neubau Bauhof - Baukosten (1.7711.9400)
 
 
 
 
Außerplanmäßige Ausgaben: Grundschule - Hochbaumaßnahmen 1.2110.9400
Ansatz:                                  0     €
Rechnungsergebnis:       5.313,28 €
Überschreitung:              5.313,28 €
 
Grund der Überschreitung: Außerplanmäßig neue Wasser-Enthärtungsanlage erforderlich
 
Deckung durch Minderausgaben bei
-        1.2110.9350 Grundschule - Erwerb bewegl. Sachen des AV                       5.000,00 €
-        1.5691.9400 Bikepark - Hochbaumaßnahmen                                               313,28 €

Beschluss:
 
Der Gemeinderat genehmigt sämtliche im Sachverhalt aufgeführten über- und außerplanmäßige Ausgaben 2023 nachdem sie unabweisbar waren und die Deckung gewährleistet ist. (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO).

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Gemeinde Eching
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Tel.: 08709 9247-0
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