Den Verbandsräten wurde bereits vorab die Jahresrechnung für das Jahr 2022 digital zur Verfügung gestellt. In dem Rechenschaftsbericht ist die Jahresrechnung ausführlich erläutert (Art. 102 Abs. 1 GO).
Folgendes Ergebnis konnte erzielt werden:
Der Überschuss wurde im Haushaltjahr 2022 der allgemeinen Rücklage zugeführt und im Haushaltsjahr 2023 wieder entnommen.
Beschluss:
Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Feststellung der Jahresrechnung des Schulverbandes für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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