Gemäß Art. 70 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 KommHV-Kameralistik ist dem Haushaltsplan ein Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm beizufügen. Er besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts umfasst einen Zeitraum von 5 Jahren, wobei das erste Planungsjahr das abgelaufene Haushaltsjahr 2023 ist.
Beschluss:
Der dem Haushaltsplan 2024 beigefügte Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm wird gemäß Art. 70 Gemeindeordnung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027 beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
6
Florian Grabrucker ist bei diesem TOP nicht anwesend und nimmt deshalb an der Abstimmung nicht teil.
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