Erstellung einheitlicher Mietverträge für alle gemieteten Gebäude und Liegenschaften des Schulverbandes
Sachvortrag:
Gemäß § 17 der Geschäftsordnung für die Schulverbandsversammlung des Schulverbands Kronwinkl stelle ich folgenden Antrag zur Behandlung in der Schulverbandsversammlung
Erstellung einheitlicher Mietverträge für alle gemieteten Gebäude und Liegenschaften des Schulverbandes
Begründung:
Seit den Rechnungsprüfungen im Jahr 2020 wurde jedes Jahr vom Rechnungsprüfungsausschuss darauf hingewiesen, dass die Mietverträge für die Gebäude und Liegenschaften in Kronwinkl dringend einer Überarbeitung bedürfen und die Mietverträge für die Gebäude und Liegenschaften in Ast zum großen Teil gar nicht vorliegen. Da in 2022 für Ast dadurch nur noch Abschläge gezahlt worden sind, welche in den Folgejahren zu hohen Nachzahlungen führen können, ist es dringend angebracht die Mietverträge für beide Schulstandorte einheitlich und rechtssicher zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Außerdem sollte in den neuen Verträgen die neuen Anforderungen des §2b UstG berücksichtigt werden.
Eching, 31.01.2024
Richard Grab
Beschluss:
Der Schulverband lässt für die Schulstandorte Kronwinkl und Ast für alle Gebäude und Liegenschaften neue rechtssichere Mietverträge erstellen. Im Anschluss ist mit den Gemeinden Tiefenbach und Eching die Bestimmung der Miethöhen nach den kalkulatorischen Kosten, Kosten des Gebäudeunterhalts, den Betriebskosten und den Verwaltungskosten festzulegen.
Vor dem Hintergrund der Rechtssicherheit wegen der steuerrechtlichen Änderungen ab 2025 können für die Erstellung der Verträge auch externe Fachleute herangezogen werden.
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