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öffentlich


Antrag auf Baugenehmigung
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Ortsteil Berghofen, Flur-Nr. 1515/54, Gemarkung Berghofen



Sachvortrag:
 
Der Antragsteller beantragt für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Ortsteil Berghofen auf der Flur-Nr. 1414/54, Gemarkung Berghofen eine Baugenehmigung.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Schmiedfeld".
Die folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
1.      Punkt 0.2.1: Grundstücksgröße 400 m² statt mindestens 570 m²
2.      Punkt 0.3 und 2.1.1: Firstrichtung Ost-West statt Nord-Süd
3.      Punkt 0.4.1: Stützmauern sind gem. Bebauungsplan unzulässig, aber aufgrund der
Geländesituation an der Nordseite (Garage) notwendig.
4.      Punkt 0.5.1: Um die Garagenhöhe an der Nordgrenze möglichst gering zu halten soll das Dach als Flachdach ausgeführt werden und nicht die Dachneigung des Wohnhauses erhalten
5.      Punkt 0.5.1: Die geplante Wandhöhe der Garage überschreitet die Maximalhöhe gem. Bebauungsplan (3,00 m) um bis zu 25 cm. Eine Abstandsflächenübernahme wird durchgeführt.
6.      Punkt 0.6.1: Dachform: Auf Wunsch des Bauausschusses ist an Stelle eines Satteldaches ein Krümpelwalmdach geplant.
7.      Punkt 0.6.1: Aufgrund der bestehenden Geländesituation beträgt die Wandhöhe im Bereich der Auffüllung 5,05 m ab bestehendem Gelände (zulässig: 4,75 m). Im fertigen Zustand wird die Wandhöhe von 4,75 m eingehalten.
8.      Punkt 0.6.1: Aufgrund der bestehenden Geländesituation ist im Nordwesten des Grundstücks eine Geländeaufschüttung von bis zu ca. 85 cm notwendig. Gemäß Bebauungsplan sind max. 50 cm zulässig.
9.      Punkt 3.3: Die Baugrenze wird im Nordosten um ca. 5,50 m² überschritten.
Begründung: Die Bauherrin plant ein kleines Einfamilienhaus auf einer Baulücke im Baugebiet "Schmiedfeld". Das Gebäude fügt sich in die bestehende Bebauung ein, die benötigten Befreiungen wurden bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage des Vorbesitzers vom Bauausschuss besprochen. Daher bittet die Antragstellerin Sie, den beantragten Befreiungen zuzustimmen.
 
Die mittlere Wandhöhe der Garage nach BayBO an der Nachbargrenze von 3,00 m wird nicht überschritten.
Die Nachbarzustimmungen sind vollständig vorhanden.  

Beschluss:
 
Der Bau-, Umwelt- u. Mobilitätsausschuss stimmt den Befreiungen zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.              

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 

 



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Gemeinde Eching
Viecht, Hauptstraße 12, 84174 Eching
Tel.: 08709 9247-0
E-Mail: gemeinde@eching-ndb.de
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