Antrag auf Baugenehmigung Schallschutzmaßnahmen: Schallabschirmendes Wand- oder Glaselement, Umbau 2 Fenstertüren, Flur-Nr. 42, Gemarkung Eching
Sachvortrag:
Der Antragsteller beantragt für die Errichtung von Schallschutzmaßnahmen: Schallabschirmendes Wand- oder Glaselement und Umbau 2 Fenstertüren auf der Flur-Nr. 42, Gemarkung Eching eine Baugenehmigung.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Eching und fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Die Nachbarzustimmungen sind teilweise vorhanden.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
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