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öffentlich


Aufstellung von Großflächenplakaten zur Europawahl



Sachvortrag:
 
Folgende Parteien haben im Rahmen der Wahlwerbung für die Europawahl am 09.06.2024 einen Antrag auf Aufstellung von Großflächenplakaten Nähe des Biller-Kreisels (Flur-Nr. 74/1 Gemarkung Berghofen) gestellt:
-        CSU
-        SPD
-        FW
 
Eine Aufstellung von Großflächenplakaten Nähe des Biller-Kreisels (Flur-Nr. 74/1 Gemarkung Berghofen) ist aus rechtlicher Sicht nicht möglich und wird daher stets abgelehnt.
 
Als alternativer Standort käme die Freifläche gegenüber der Hauptstraße 12 (Flur-Nr. 547/5, Gemarkung Viecht) in Betracht. Aufgrund des Gründungsfestes der Feuerwehr Viecht, wäre eine Aufstellung der Wesselmänner frühestens KW 20 (ab dem 13.05.2024) möglich.
 
Als weiterer alternativer Standort wurde bzgl. der Freifläche neben dem Brautmodegeschäft Sima Couture in der Spörerauer Straße (Fl.Nr. 86/15, Gem. Berghofen) angefragt. Nach Einholung einer Stellungnahme des Landratsamts dürfen "Wesselmänner" aufgestellt werden, sie dürfen jedoch nicht in Richtung B11 ausgerichtet werden.
 
An den alternativen Standorten wäre pro Partei ein Großflächenplakat (Maße 360 cm x 290 cm) zu genehmigen.
 
Hinweis:
 
Laut der gemeindlichen Plakatierungsverordnung sind folgende Bestimmungen für die Plakatierung im Gemeindegebiet zur Europawahl 2024 zu beachten:
·        Frühestmöglicher Beginn der Plakatierung ist sechs Wochen vor der Wahl - KW 17, Montag, 22.04.2024.
·        Bis spätestens eine Woche nach der Wahl, Sonntag, 16.06.2024, müssen die Plakate wieder entfernt worden sein.
·        Plakate können sowohl in der Größe Din A0 oder Din A1 verwendet werden.
 
Anbringung der Plakate an Straßenlaternen
Es soll nur eine bestimmte Anzahl an Plakaten angebracht werden:
·        Ortsteil Viecht bis zu 3 Plakate
·        Ortsteil Weixerau bis zu 3 Plakate
·        Ortsteil Hofham 1 Plakat
·        Ortsteil Thal 1 Plakat
·        Ortsteil Berghofen 1 Plakat
·        Ortsteil Haunwang 1 Plakat
·        Ortsteil Kronwinkl 1 Plakat

Entlang der Zufahrtsstraße zum Möbelhaus Biller, Am Moos, Ortsteil Weixerau, ist jede Plakatierung untersagt. In diesem Bereich sind die Straßenlaternen an Plakatierungsunternehmen vergeben.

Beschluss:
 
Die Mitglieder des Gemeinderates stimmen der Aufstellung eines Großflächenplakates pro Partei auf folgenden Grundstücken zu:
 
-        Grundstück Flur-Nr. 547/5 der Gemarkung Viecht (Freifläche gegenüber Hauptstraße 12, Viecht) ab Montag, 13.05.2024 (KW 20)
-        Grundstück Flur-Nr. 86/15, Gem. Berghofen (Freifläche Spörerauer Straße), Ausrichtung innerorts, nicht in Richtung B11, ab Montag, 22.04.2024 (KW 17)
 
Bis spätestens Sonntag, 16.06.2024 sind alle Plakate wieder zu entfernen.
 
Parteien, die bisher einen Antrag auf Aufstellung von Großflächenplakaten gestellt haben:
-        CSU
-        SPD
-        FW
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
 

 



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Gemeinde Eching
Viecht, Hauptstraße 12, 84174 Eching
Tel.: 08709 9247-0
E-Mail: gemeinde@eching-ndb.de
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